29
Jul
2014

Maibach widerspricht Vorwürfen Rabolds und Baiers entschieden

Bürgermeister sieht Grenze zur üblen Nachrede berührt

(Bruchköbel/jgd) - In der letzten Sitzung der Stadtverordneten hatte Bürgermeister Maibach Anträge der Verwaltung eingebracht, um sogenannte "überplanmäßige Ausgaben" ordentlich verbuchen zu können. Das Thema hat nun zu einem handfesten Theaterdonner geführt. Worum ging es? Maibach wollte in einer Vorlage Mehrausgaben von 84.000 Euro für den Busverkehr genehmigen lassen, die in 2013 aufgelaufen waren. Ursprünglich war mit 940.000 Euro gerechnet worden. Das lehnte die Stadtverordnetenmehrheit ab. In einer weiteren Vorlage, die Maibach dann wieder zurückzog, sollten Mehrkosten genehmigt werden, die bei Umbauten zweier Kindertagesstätten und am Bauhof angefallen waren. Weil es dabei um Ausgaben der Jahre 2011 bis 2013 von insgesamt 289.000 Euro geht, setzte es eine Art Proteststurm vor allem aus dem BBB: Dessen Sprecher Rabold fuhr in der Sitzung schweres verbales Geschütz auf, welches er zusammen mit dem Sprecher der SPD, Patrick Baier, jetzt in einer Pressemitteilung präzisierte: Die beiden Fraktionsführer werfen Maibach vor, einen "vorsätzlichen und schwerwiegenden Bruch des Haushaltsrechts" vorgenommen zu haben. Das habe einen "Gesamtschaden" von "373.000 Euro" verursacht. Die beiden Fraktionsführer behaupten, Maibach hätte wegen der Ausgaben schon viel früher einen sogenannten "Nachtragshaushalt" einreichen müssen. Die Pressemitteilung der beiden Fraktionsführer hat zumindest die Wirkung erzielt, die offenbar beabsichtigt war: Der "Hanauer Anzeiger" brachte die Vorwürfe am Dienstag nahezu in voller Länge unter reißerischer Überschrift ("Maibachs Amtsführung überprüfen") und stellt dort vor allem die Vorwürfe an Maibach in den Vordergrund.

Gegenüber dem BK äußerte sich Bürgermeister Maibach sehr empört zu den Darstellungen der beiden Fraktionsführer. Behauptungen, er habe unter „Vorsatz“ einen „Schaden“ für die Stadt erzeugt, „überschreiten eventuell sogar die Grenze zur üblen Nachrede“, so Maibach. Die Abweichungsbeträge, um die es gehe, bewegten sich in einem üblichen Rahmen. Eine Pflicht zum Einreichen eines Nachtragshaushaltes bestehe angesichts der Summen gar nicht: Die Hessische Gemeindeordnung verlange dies dann, wenn Ausgaben anfallen, die im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben einen erheblichen Umfang haben, oder aber, wenn bislang nicht bekannte Investitionen vorlägen. Bei allen Projekten handele es sich aber um Vorhaben, die von der Stadtverordnetenversammlung ordentlich genehmigt worden seien.

Selbst wenn man runde 300.000 Euro Baukosten aus drei Jahren zusammenzähle, ergäben sich nur rund 1% der gesamten Ausgabensumme der Stadt. Mit Blick auf die Einzeljahre liege der Anteil noch darunter. Nicht jede Ausgabenabweichung erfordere also sogleich die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes. Die beiden Fraktionsführer hätten hier Sinn und Geist der HGO schlicht nicht verstanden. „Es ist auch jedermann klar, dass Gelder für Bauprojekte am Ende niemals haargenau bei den glatten Summen herauskommen, die zum Teil schon Jahre zuvor von den Stadtverordneten freigegeben worden sind“, so Maibach. Insofern sei es auch in anderen Kommunen normal, dass man eine Verrechnung mit Posten erfolgt, bei denen Geld eingespart wurde. Die Baukosten seien überdies für Bauprojekte verwendet worden, welche zum Vermögen der Stadt gehören, also dessen Wert erhöhen. Deswegen sei es barer Unsinn, von einem „Schaden“ zu sprechen. Maibach geht davon aus, dass die beiden Fraktionsführer die notwendigen Korrekturen aus rein politischen Motiven verschleppen möchten, um den derzeit laufenden Prozess der Schlussbearbeitung der Haushalte 2010 bis 2012 auszubremsen. Wenn ihnen dies gelinge, dann werde allerdings ein wirklicher Schaden für die Stadt eintreten, weil dann der Main-Kinzig-Kreis die Genehmigung des Haushaltes für das kommende Jahr versagen könnte. Der Bürgermeister appelliert deswegen an die Parteivorstände der beiden Fraktionsführer, mäßigend auf diese einzuwirken. „Die Finanzabteilung der Stadt arbeitet mit fachlicher Sorgfalt an diesen Abrechnungen. Gerade deswegen können sie dem Parlament ja überhaupt vorgelegt werden“, so Maibach.

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