15
Okt
2012

Stadtmarketingvertrag in der Kritik

Hausaufgaben für Magistrat und Parlament – Von Jürgen Dick

(Bruchköbel/jgd) – Bei der letzten Stadtverordnetensitzung erregte ein Tagesordnungspunkt die Gemüter besonders. Eigentlich ging es nur um eine Formsache. Der Magistrat hatte den Parlamentariern eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages für die Stadtmarketing GmbH vorgelegt, um neue Forderungen des EU-Rechts zu erfüllen. Dabei geht es um die Verbesserung der Kontrolle kommunaler Gesellschaften. So sind etwa für die Vergabe von Geldern an eine stadteigene GmbH strenge Regeln einzuhalten. Die Beaufsichtigung durch einen Aufsichtsrat ist eine weitere Bedingung. Auch sieht es der Gesetzgeber als kritisch an, wenn eine kommunale Firma aktiv in die lokale Wirtschaft eingreift und eventuell den Wettbewerb verzerrt.

Der BBB offenbarte daraufhin den Versammelten seine Kenntnisse über einen seit April vorliegenden Prüfbericht des Main-Kinzig-Kreises zur Bruchköbeler Stadtmarketing GmbH. Dieser Bericht nimmt sehr kritisch Stellung zur Struktur der im Jahr 2009 vom Parlament einstimmig ins Leben gerufenen GmbH. So fehle etwa eine effektive Kostenkontrolle, und die Kostenberichterstattung an das Parlament sei mangelhaft. Bei den für das Stadtmarketing erbrachten Bauhofs- und Verwaltungsleistungen mangele es an Transparenz. Überhaupt müsse bei Dienstleistungen, die im Rahmen der Tätigkeiten einer städtischen GmbH anfallen, stets überprüft werden, ob private Firmen in der Lage wären, die Leistungen ebenso gut und wirtschaftlich zu erbringen. Dies sieht die Behörde offenbar nicht gegeben. In Zukunft habe man ordentliche Rechnungen zu verbuchen, und es müsse im Haushalt sichtbar werden, für welche Leistungen die Stadt an die GmbH zahlt oder Zuschüsse gewährt. Auch ein echter Interessenskonflikt wird kritisiert: Der Bürgermeister könne nicht gleichzeitig Bürgermeister und Geschäftsführer der Stadtmarketing GmbH sein, wie in Bruchköbel der Fall. Auch sei nie eine Gesellschafterversammlung einberufen worden. Wesentliche Vorschriften seien also nicht hinreichend beachtet worden. Die Behörde spricht offen von Unprofessionalität.

Mit der Vorlage des neuen Vertragsentwurfes an die Stadtverordneten wollte der Bürgermeister die Forderungen der Behörde nun korrigieren. Aber ein Stimmenpatt verhinderte die Beratung im zuständigen Ausschuss wie auch die Inkraftsetzung des Papiers. Bis zur nächsten Abstimmung im Parlament sind nun alle Fraktionen gehalten, sich auf eigene Faust damit auseinanderzusetzen – vorgeprescht ist dabei schon einmal der BBB, der in einer aktuellen Pressemitteilung hart kritisiert, dass den Stadtverordneten der Prüfungsbericht der Kreisbehörde vorenthalten worden sei. Jedoch, auch das Parlament in seiner Gesamtheit ist gefragt, sich in Zukunft mit Vorlagen, die es in breiter Einstimmigkeit befürwortet, zunächst gründlicher auseinanderzusetzen, als dies offensichtlich im Jahr 2009 bei Gründung der Stadtmarketing GmbH der Fall gewesen ist.--
Unter dem sperrigen Titel „Erledigungskontrolle für Stadtverordnetenbeschlüsse“ verabschiedete die Versammlung der Stadtverordneten auch einen Antrag, der von der Mehrheit im Parlament als ein Schritt hin zu mehr Transparenz angesehen wird. Urheber des Antrags war die Fraktion des BBB, ergänzt um einen Zusatzantrag der FDP. Demnach wird in Zukunft die Umsetzung von Stadtverordnetenbeschlüssen durch Magistrat und Verwaltung schärfer überwacht. Eine deutliche Mehrheit von 22 Abgeordneten sprach sich dafür aus. Und die FDP in Gestalt ihrer neuen Fraktionssprecherin Sylvia Braun hatte dazu noch einen Zusatzantrag formuliert, der sogar einstimmig angenommen wurde. Der Magistrat muss nun schon bald eine übersichtliche Darstellung vorlegen, in welcher der aktuelle Stand der Umsetzung der seit Frühjahr 2011 gefassten Parlamentsbeschlüsse dargestellt ist. Auch die noch offenen Beschlüsse aus der Zeit davor sollen aufgelistet und alles zusammen auf der Internetseite der Stadt Bruchköbel veröffentlicht werden. Außerdem soll der Magistrat künftig zur ersten Sitzung der Stadtverordneten eines jeden Quartals über den aktuellen Status der nicht erledigten Beschlüsse mündlich Bericht erstatten. Sind Beschlüsse nicht binnen drei Monaten umgesetzt, muss der Magistrat die Gründe dafür benennen.

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