18
Jul
2007

Sender am Sportplatz erhitzt Gemüt

Kündigung gefordert

Bruchköbel – Zu Wahlkampfzeiten geht es bisweilen robust zu. Und meist wird der Wahlkampf, berechtigterweise, als die richtige Zeit angesehen, politische Forderungen zielgerichtet an den Mann zu bringen.

In Bruchköbel wird der Bürger im Oktober zur Bürgermeisterwahl schreiten. Also hat ein Bürger zu Anfang Juli einen Brief an die Stadtverwaltung, an den Magistrat und an Stadtverordnete adressiert, der wohl inzwischen seine Kreise im politischen Bruchköbel zieht.

Der Absender ist ein beim Magistrat seit Jahren bekannter Gegner des Mobilfunksenders am Waldsportplatz, und um besagten Sender geht es in dem Schreiben. Bürgermeister Roth wird darin aufgefordert, er solle gefälligst eine eidesstattliche Erklärung darüber abgeben, dass er aus dem bisherigen Erhalt des Sendemasts am Sportplatz weder direkt noch indirekt Vorteile erhalten habe.

Ist man einmal gewillt, einen solchen Brief nicht als Humoreske, sondern als ernst gemeinte Zuschrift aufzufassen, dann verwundert schon einmal die mitgeteilte Unterstellung, ein maßgebliches Mitglied des Bruchköbeler Magistrates sei bestechlich. Der Schreiber liefert keinerlei Beleg für seine Behauptung, und es ist auch sonst kein Anlaß bekannt, der diese Unterstellung bestätigen könnte.

Was aber dann folgt, hat genau genommen einen nötigenden Charakter. So wird von der Stadtverwaltung gefordert, dass die Mobilfunkanlage auf dem Sportplatz gekündigt werden müsse, und zwar unverzüglich. Passiere dies nicht in den nächsten vier Wochen, so werde eine “Rote Karte“-Aktion gegen den Bürgermeister in Gang gesetzt, bei der ca. 10.000 Exemplare an alle Haushalte verteilt werden sollen.

Im Klartext will also der Briefschreiber die Stadtverwaltung mit der Drohung, deren Chef im Wahlkampf zu schaden, zu einer Verwaltungshandlung zwingen. Da wäre interessant, die Frage zu erörtern, ob eine solche Vorgehensweise in Ankündigung und Vollendung als nötigend aufgefasst werden kann. Wer nämlich auf solche Weise eine öffentliche Verwaltung zu x-beliebigen Amtshandlungen zwingen könnte, der hätte einen goldenen Schlüssel für die Durchsetzung ihm genehmer Politik in der Hand.

Und würde die Verwaltung im konkreten Fall dem Ansinnen des Briefschreibers folgen, dann könnte sie sogar in Widerspruch zu der in Bruchköbel verabredeten Vorgehensweise bei der Mobilfunk-Standortplanung kommen. Inzwischen hat man nämlich, in Abstimmung mit dem Stadtparlament, das Gutachten einer Münchener Firma eingeholt, das als Grundlage einer Gesamtbetrachtung der zukünftigen stadtweiten Senderstandortplanung gedacht ist. Die städtische Verwaltung würde also, wenn sie gemäß Aufforderung eines einzelnen Bürgers einen Funkmast kündigte, den Erörterungen über eine systematische Standortplanung vorgreifen.

Es steht nämlich durchaus die Möglichkeit im Raum, dass sich aus dem Gutachten gar keine Notwendigkeit für überstürzte, womöglich kostenträchtige Handlungen ableiten lässt. Wie nämlich zu hören ist, sollen die Gutachter im gesamten Stadtgebiet einen Strahlenbelastungspegel von unter oder nur sehr nahe dem niedrigen Wert von 1mW/qm festgestellt haben. Diese Zahl, die den Gutachtern als Orientierungswert vorgegeben war, liegt wiederum extrem weit unter dem bundesweit vorgegebenen Grenzwert von 4500 mW/qm. Vor diesem Hintergrund erscheint es widersinnig, auf der einen Seite eine schnelle Entscheidung zu erzwingen, während die eigentliche Erörterung des Gutachtens samt den daraus abzuleitenden Maßnahmen für eine Standortplanung noch gar nicht abgeschlossen worden ist.

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