13
Mrz
2006

Strategisches Wählen

37 Stimmen sind doch nur eine / Von Jürgen Dick

„Sie haben 37 Stimmen“, so kann man es den Erläuterungen für das Ausfüllen des Stimmzettels zur Kommunalwahl entnehmen. Gab es früher nur eine einzige Listenstimme, so hat der hessische Gesetzgeber nun ermöglicht, die individuelle Stimme aufzuteilen (zu „panaschieren“), und zwar in so viele Teilstimmen, wie Sitze an die Kandidaten zu vergeben sind. Und im Falle der Stadt Bruchköbel sind das eben 37 Sitze. -

Der Grundgedanke, der hinter dieser Möglichkeit steht, ist simpel: Wenn man will, dann kann man durch die Vergabe seiner 37 Teilstimmen genau die 37 Einzelpersonen anwählen, die man in seinem imaginären Lieblingsparlament versammelt sehen will. Das funktioniert auch unabhängig von den Parteilisten.

Darüber hinaus besteht aber auch die Möglichkeit, diese 37 Einzelstimmen gewichtet zu vergeben: So kann man seinen Lieblingskandidaten bis zu drei Stimmen zubilligen und diesen somit überproportional fördern. Und man kann auch mit mehreren Kandidaten so verfahren. Zum Beispiel vorzugsweise die Frauen zwei- oder dreifach ankreuzen. Oder seinen kandidierenden Ehemann besonders berücksichtigen, indem man seine Stimmen bei ihm „kumuliert“. -

Diese Möglichkeit des stärker personenbezogenen Wählens kann man aber auch wiederum kombinieren mit der althergebrachten Listenwahl. Wer zum Beispiel einige seiner Einzelstimmen gezielt an persönliche Kandidaten verteilt hat und dabei unterhalb der Grenze von 37 Stimmen noch einige davon in petto hat, der kann am Ende noch eine bevorzugte Parteiliste ankreuzen. Dort werden dann die übriggebliebenen Stimmen zugunsten der angekreuzten Partei verbucht. -

Wem das alles zu kompliziert ist, dem erlaubt der neue Stimmzettel aber auch weiterhin die althergebrachte Methode des Wählens nach Listen: Nach wie vor ist es möglich, ganz oben eine Parteiliste anzukreuzen und auf das Verteilen von Einzelstimmen zu verzichten. In diesem Fall gilt die angekreuzte Parteiliste mit der vorgeschlagenen Reihenfolge der Kandidaten als gewählt. Außer wiederum, man streicht einen oder mehrere Leute auf der Liste durch. Das ist nämlich auch erlaubt. Diese Ärmsten werden dann bei der Auswertung übergangen und kriegen keine Stimme ab. -

Ein bisschen ist es allerdings ein irreführendes Wortspiel, das mit den „37 Stimmen“. Denn eigentlich ist es nach wie vor die eine Stimme, die man abgibt. Man darf sie aber jedenfalls in siebenunddreissig Siebenunddreissigstel aufteilen. Und wer klug darauf achtet, auch wirklich alle 37 Teilstimmen zu vergeben, der gewinnt gegenüber all jenen, die aus Schusseligkeit weniger als 37mal das Kreuz machen, einen Vorteil. Man könnte auch sagen: Nur wer alle seine 37 Teilstimmen unterbringt, der ist auch wirklich mit seiner ganzen Stimme beteiligt.

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