28
Jan
2011

Zeitgewinn: Stadt legt Beschwerde ein

Bruchköbel/Hanau - Mit Bezug auf die gestern bekannt gewordene Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Frankfurt, gemäß welcher der Bruchköbeler Magistrat verpflichtet wurde, einige Fragen der Fraktion des Bruchköbeler Bürgerbund (BBB) zu den städtischen Kindertagesstätten zu beantworten, hat sich nunmehr die Stadt Bruchköbel geäußert.

Der Aufforderung, bis zur Stadtverordnetensitzung am 1. Februar zu den Fragen des BBB Stellung zu nehmen, will man offenbar noch nicht nachkommen. Über ein Hanauer Rechtsanwaltsbüro hat man Beschwerde eingelegt.

Auszug aus der Pressemeldung der Anwaltskanzlei Ludwig Wollweber Bansch vom 28.1.2010 (kursiv):

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat nun dem Antrag zweier Stadtverordneter Recht gegeben und den Magistrat verpflichtet, die begehrten Auskünfte, teilweise in nichtöffentlicher Sitzung, in der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2011 zu erteilen.

Hiergegen hat nunmehr der Magistrat Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof durch den Fachanwalt
für Verwaltungsrecht, Uwe Steinkrüger, einlegen lassen.

„Diese Rechtsfrage ist durchaus offen zu beurteilen“ so Steinkrüger, „insbesondere die begehrte namentliche Auflistung erscheint datenschutzrechtlich doch sehr bedenklich“

Natürlich wird die Stadt, sollte eine ablehnende Entscheidung des VGH erfolgen oder aber eine Beschwerdeentscheidung nicht rechtzeitig ergehen, sich rechtmäßig verhalten und dem Beschluß Folge leisten.

Vorliegend geht es jedoch nicht um politische Fragen, wie von verschiedener Seite im Hinblick auf die kommende Kommunalwahl versucht wird, nutzbar gemacht zu werden sondern allein um die Frage, in welchem Spannungsverhältnis Abgeordnetenfragerecht und Fürsorgeverpflichtung des Magistrates für seine Mitarbeiter zueinander stehen.

„Vor diesem Hintergrund geht es hier nicht, wenngleich versucht wird, dies kommunalpolitisch urbar zu machen, auch nicht um „Verlieren oder Gewinnen“ sondern allein um die Klärung einer offenen, bislang ungeklärten Rechtsfrage, so dass der Magistrat hier völlig zu Recht zum Schutze seiner Mitarbeiter sich zunächst auf eine Auskunftsverweigerung bezogen hat“, so Steinkrüger abschließend.

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