7
Feb
2008

Offene Fragen bei Senderplanung

Fraktionen wurden informiert

Bruchköbel – In der vergangenen Woche hat Stadtrat Uwe Ringel, zusammen mit einem Vertreter des beauftragten Gutachterbüros, den Chefs der Parteifraktionen sowie Mobilfunkkritikern das Mobilfunksenderkonzept vorgestellt. Am 12.2. wird das Konzept nun in der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses präsentiert, als Vorbereitung der Abstimmung im Parlament.

Die Stadt hat anscheinend derzeit nicht die Absicht, die Standorte in eine gültige Bauleitplanung einzuarbeiten. Aus dem Magistrat ist zu hören, daß man nicht sicher ist, ob eine solche Festlegung rechtlichen Bestand haben würde. Deshalb soll nach Fertigstellung der Planung der Konsens mit den Mobilfunkfirmen angestrebt werden.

Der im Dezember aufgestellte 30-m-Funkturm in der Philipp-Reis-Straße erzeugt dagegen weiterhin Stirnrunzeln. Er ist bekanntlich unabhängig von der laufenden Planung errichtet worden und wird wohl in Zukunft, mit den Sendern gleich mehrerer Mobilfunkfirmen bestückt, für die Versorgung bis weit in die Innenstadt und für das westliche Stadtgebiet zuständig sein. Seine Wirkung dürfte das geplante Mobilfunkkonzept in weiten Bereichen der Kernstadt überlagern.

Eine Rechtsauskunft beim Städtebund habe ergeben, dass die Errichtung des Funkturms rechtlich nicht zu verhindern gewesen wäre, so ist aus dem Magistrat zu hören. Man musste also dem Bauantrag stattgeben. Ob und wie sich überhaupt der neue Funkturm in das Bruchköbeler Konzept einpassen lässt, das ja anstrebt, überall die Strahlung unter einem vereinbarten Pegel zu halten, wird sich erst noch erweisen müssen.

Dass der Bau dieses Funkturms absehbar war, hatte der Bruchköbeler Kurier schon im Juni 2006 berichtet. Interessanterweise haben anscheinend auch die Mobilfunkkritiker, die in der Vorbereitungsphase beratend mit am Tisch des Ersten Stadtrates saßen, das heikle Thema nicht von sich aus zur Sprache gebracht; einem Flugblatt an die Stadtverordneten ließ sich kurz vor Weihnachten entnehmen, daß man davon erst erfahren haben wolle, als der Mast schon errichtet gewesen sei.

Einer neuen Forderung von Kritikerseite, das Standortgutachten nun noch einmal für eine Strahlenbelastung in einer Höhe von mehreren Metern über dem Boden nachzuberechnen, steht man im Magistrat offensichtlich skeptisch gegenüber. Die Grundlage des Standort-Gutachtens ist die Abschätzung der zu erwartenden Strahlenbelastung in einer Höhe von ca. 2 Metern im Freien. Dass in größerer Höhe gegenüber den Verhältnissen am Boden erhöhte Messwerte zu erwarten sind, gleichwohl dennoch deutlich unter den geltenden Grenzwerten, ist ohnehin schon lange bekannt. Entsprechendes war in Hessen bereits 2004 im Rahmen einer großangelegten Messkampagne ermittelt worden, bei der zahlreiche Kommunen viele durchaus als heikel erachtete Stellen hatten nachprüfen lassen. Überraschend neue Erkenntnisse dürften somit aus einer weiteren Nachberechnung kaum zu erwarten sein.

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