Umweltpolitik

Sicherheit im Wald: Forstamt meldet sich zu Wort

(Bruchköbel/jgd) - Die Diskussion um die Maßnahmen des Magistrates im Bruchköbeler Wald setzte sich in den letzten Tagen fort. Wie der BK berichtete, hatte der Magistrat nach dem tragischen Unfall eines Ehepaares den Trimmpfad stillgelegt sowie fünf Ruhebänke abmontieren lassen. Bürgermeister Maibach hatte das in der letzten Stadtverordnetensitzung so begründet: Ein Waldbesitzer müsse für die Sicherheit der Waldbesucher sorgen, wenn er dort Einrichtungen wie etwa einen Trimmpfad anbiete. Auf Nachfrage des BK ergänzte Maibach diesen Standpunkt: Die Stadt müsse eine Regelung für den Umgang mit dem Risiko des Astbruchs festlegen, die z.B. eine regelmäßige Kontrolle vorschreibt. In der Folge könne dann zum Beispiel für die abmontierten Bänke wieder Ersatz aufgestellt werden. Derzeit untersuche man besonders das Freizeitgelände "Dicke Eiche", wo ein solcher Unfall theoretisch auch denkbar wäre - dann u.U. mit der Folge der Verletzung einer ganzen Menschengruppe, die dort etwa ein Grillfest feiert.

Auch das Forstamt Hanau-Wolfgang hat sich nun zu Wort gemeldet. Dieses war in die Diskussion geraten, weil es just zu dem Zeitpunkt, als die Stadt den Trimmpfad still legte, einen Eichen-Lehrpfad eröffnete. Jedoch, so das Forstamt, erfolge der Bau eines Lehrpfades aufgrund eines gesetzlichen Auftrages. Dies sei ein Unterschied zur freiwilligen Herstellung eines Trimm-Dich-Pfades. Auch das Forstamt benennt eine notwendige "Regelkontrolle für die Verkehrssicherheit" als Vorbedingung, um einen Waldbesitzer, der einen Trimmpfad errichtet, von der Haftung für Schäden zu befreien. Die Meinung des Forstamtes wörtlich:

"Bei dem tragischen Vorfall im Mai im Bruchköbeler Stadtwald, bei dem ein joggendes Ehepaar z.T. schwer verletzt wurde, handelt es sich um einen Unfall, der durch eine waldtypische Gefahr verursacht wurde und für den weder der Waldbesitzer, noch dessen Beauftragte haften. Jeder Waldbesitzer in Deutschland, egal, ob öffentlich oder privat muss auf Grund der Gesetzeslage dulden, dass Bürger seinen Wald betreten. Als 'Preis' für dieses freie Betretungsrecht nimmt die jeweilige Person alle sich daraus auf Grund von waldtypischen Gefahren ergebenden Risiken auf sich und stellt den Waldbesitzer und seine Beauftragten diesbezüglich von jeglicher Haftung frei. So hat es der Gesetzgeber im Bundeswaldgesetz und den Landeswaldgesetzen festgelegt. Eine andere Rechtslage ergibt sich, wenn der Waldbesitzer Einrichtungen wie Bänke, Grillhütten, Trimm-Dich Stationen (wohlgemerkt nicht den Weg zwischen den Stationen!) etc. im Wald anbietet. Hier muss der Waldbesitzer zumindest im Rahmen einer Regelkontrolle für die Verkehrssicherheit sorgen, wenngleich auch hier ein Haftungsausschluss für Unfälle durch waldtypische Gefahren greift, wenn diese durchgeführt wurde. Ob der Waldbesitzer den dafür nötigen finanziellen und personellen Aufwand betreiben will, ist seine souveräne, freiwillige Entscheidung. Bei dem Eichenlehrpfad im benachbarten Staatswald wiederum handelt es sich um die Umsetzung des gesetzlichen Auftrages zur Umweltbildung, den das Forstamt durchzuführen hat. Es handelt sich dabei im Gegensatz zu Erholungseinrichtungen nicht um eine freiwillige Leistung des Waldbesitzers, sondern um die Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe gemäß § 27 Abs.2 Nr.7 Hessisches Waldgesetz. Dies mit dem Bau und der Unterhaltung von Erholungseinrichtungen im Wald zu vergleichen, wie jetzt geschehen, geht deshalb völlig fehl", so das Forstamt abschließend.

Ist der Bruchköbeler Wald gefährlich?

Sicherungspflicht in der Diskussion / Trimmpfad geschlossen

(Bruchköbel/jgd) - Es war ein tragischer Unglücksfall im Bruchköbeler Wald. Ende Mai stürzte am hellichten Tag ein Baum unvermittelt quer über einen Waldweg und traf dort ein joggendes Ehepaar mit voller Wucht. Die beiden Eltern zweier Kinder wurden erheblich verletzt. Der Vater erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und wird als alleinverdienender Selbständiger nach derzeitigem Stand für sehr lange Zeit nicht mehr für die Familie sorgen können. Die Mutter erlitt ebenfalls schwere Bruchverletzungen. Die ganze Familie kämpft derzeit tapfer mit dem gesundheitlichen und seelischen Leid, das ihr durch den Unfall widerfahren ist. Freunde und Kirchengemeinde helfen so gut es geht, dies auch vor dem Hintergrund der finanziellen Bedrohung, die der Unfall für die Familie bedeutet.

Der fatale Vorgang hat inzwischen auch die Bruchköbeler Verwaltung und Politik erreicht. Als Kernfrage steht im Raum, ob Bruchköbel als Waldbesitzer haftbar gemacht werden kann, wenn ein herabstürzender Ast einen Menschen verletzt. "Grundsätzlich" sei das nicht der Fall, so urteilte der Bundesgerichtshof im Jahre 2010 im Fall einer Spaziergängerin. Es handele sich dabei um ein "waldtypisches" Ereignis. Damit müsse ein Spaziergänger rechnen.

Gleichwohl hatte der Bruchköbeler Magistrat wegen Sicherheitsbedenken die Schließung des Wald-Trimmpfades und den Abbau einiger Bänke im Wald veranlasst. Das erschien wiederum den Grünen übertrieben. Unter Hinweis auf das erwähnte Urteil beantragten sie bei der letzten Stadtverordnetensitzung, den Trimmpfad wieder zu öffnen. Denn durch das Urteil sei ja die Frage der Haftung geklärt, so die Grünen. Bürgermeister Maibach erläuterte jedoch eine andere Sicht der Dinge. Es gehe hierbei nicht einfach um die Nutzung eines Waldes, so Maibach. Wenn ein Waldbesitzer Freizeitanlagen wie z.B. Trimmpfade in den Wald baue, dann nehme er einen Eingriff in den Wald vor. Somit sei er dann auch verpflichtet, die Umgebung der Anlagen zu sichern. In einem Papier der "Schutzgemeinschaft Deutscher Wald" von 2012 findet sich in der Tat eine Gutachter-Einschätzung, die die Ausführungen Maibachs stützt. Die Nutzer eines Waldes seien im Grunde Verkehrsteilnehmer, heisst es dort. Maßgeblich sei somit, womit diese in der jeweiligen Verkehrssituation zu rechnen haben. Kennzeichnungen für einen Trimmpfad vermittelten ein Gefühl der Sicherheit. Jeder Benutzer wäre völlig überrascht, wenn ihm von den Bäumen entlang des Trimm-Pfades Schäden zugefügt würde. Er dürfe darauf vertrauen, dass für die Sicherheit gesorgt ist. Das gelte auch für ausgeschilderte Wanderwege, Lehrpfade, Fußgänger-, Reit- und Radwege.

Offenbar erschien dem Magistrat die Schließung der Trimmpfade alternativlos - dies auch vor dem Hintergrund einer nach Informationen des BK zu erwartenden Klage gegen die Stadt. Trotzdem musste sich der Bürgermeister wegen der Maßnahme harte Worte anhören. BBB-Sprecher Alexander Rabold dozierte forsch, dass das Leben nun einmal "voller Risiken" sei, und "mit dem Tod" ende. Diese Worte wirkten jedoch angesichts des jüngsten, tragischen Ereignisses im Wald einigermaßen deplaziert. - Das Thema wurde schließlich auf Wunsch der SPD zur weiteren Beratung in den Ausschuss weitergeleitet.

Unterschriften gegen Fällung der Ulmen

(Bruchköbel/jgd) - Die geplante Fällung der Ulmen in der Haagstrasse wollen einige Bürger nicht einfach beiseite schieben, und haben darüber eine Unterschriftensammlung ins Leben gerufen. An die 150 Personen haben hierbei inzwischen unterzeichnet. Die Petition will erreichen, dass nur diejenigen Ulmen gefällt werden, die tatsächlich eine Gefahr darstellen. Diese Problembäume sollen dann aber komplett mit Stamm und Wurzelwerk entfernt werden, damit auch Platz für die Pflanzung eines neuen Baumes entsteht. Der Lebensraum für Eichhörnchen, Vögel, Bienen sei zu erhalten und die Umwelt nicht noch mehr zu beanspruchen, so die Intention der Bruchköbeler Initiatoren. Eine Ulme von der Größe und Art wie sie entlang der Haagstraße als Allee stehen, spende täglich 10 bis 15 Kilo Sauerstoff, nehme Staub und Kohlendioxid auf, und die Ulmen der in der Haagstraße gewachsenen Sorte seien überdies vom Aussterben bedroht, so wird betont. "Immer mehr Menschen leiden an Allergien und erkranken oder sterben sogar an Krebs. Schuld daran sind nicht die Bäume, sondern wir Menschen, die systematisch die Umwelt zerstören. Wir brauchen jeden einzelnen Baum, gerade in den Städten, wo wir Menschen leben", so heben die Urheber der Petition hervor. Die Fällung der Ulmen sei beschlossen worden, weil Wurzeln derselben in einzelne Abwasserrohre hineinwüchsen, so hatte die Stadtverwaltung argumentiert. Darüber war ein Streit über die Grundursache entbrannt. Nicht alleine eine Fällung, sondern auch eine von der Stadt unterstützte Abdichtung der über 40 Jahre alten Rohre durch eine nachträgliche Inliner-Auskleidung könne dieses Problem ebenfalls beheben, so lautete ein Gegenargument. Wer die Unterschriftensammlung unterstützen will, kann sich über die Email-Adresse
ulm-haagstrasse@t-online.de bei den Initiatoren melden.

Verbände beargwöhnen neues Waldgesetz

Auch Waldwirtschaft in Bruchköbel in der Kritik

(Bruchköbel/jgd) - Werden Bürger, die Erholung suchen, langsam aber sicher aus den hessischen Wäldern hinauskomplimentiert, in denen sie spazierengehen, wandern und radfahren dürfen? Das neue Hessische Waldgesetz, das im vergangenen Jahr von der Landesregierung vorgelegt wurde, ist bei Naturschutz-, Sport- und Freizeitsportverbänden in die Kritik geraten. Bereits im September veröffentlichten namhafte Verbände, darunter Natruschutz-, Landessport- und Pferdesportverband, eine Erklärung, in der ein "Freies Betretungsrecht im Wald" gefordert wird. Man befürchtet, dass dieses Recht in die Beliebigkeit von Waldbesitzern und Behörden gestellt werden soll. In der Tat heisst es im Gesetzentwurf: "Betreten mehrere Personen den Wald zur Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes, steht ihnen das Betretungsrecht nur zu, wenn nach den örtlichen Gegebenheiten eine Beeinträchtigung des betroffenen Waldgebietes nicht zu erwarten ist." Reiten und Radfahren dürfe man nur noch auf Waldpfaden und Waldwegen, die "freigegeben" sind. Über die Freigabe und deren Dauer entscheiden Waldbesitzer oder Behörde nach eigenem Ermessen. Es dürfe aber nicht sein, so die Kritiker, dass in Zukunft Waldspaziergänge, eine naturkundliche Exkursion oder eine Familientour von der Erlaubnis des Waldbesitzers abhängig werden. Das sperre die Menschen aus der Natur aus. Die Nutzung aller Waldwege für Erholung wie das Wandern, Radfahren, Joggen und Reiten müsse möglich bleiben.

Die Hessische Landesregierung, in den letzten Monaten durch so viel Gegenwind offenbar aufgeschreckt, hat inzwischen einen Katalog der angeblich gängigsten Fragen und Antworten zum Thema ins Internet gestellt. Dort findet sich auch eine Frage nach der Waldbewirtschaftung - die im Vergleich zum Radfahren und Wandern erheblich größere Veränderungen in den Wald einbringt. Das Thema war vor zwei Wochen auch Gegenstand eines Kolumnenbeitrages im BK. Den Anlass dazu hatte eine Bürgermitteilung der Stadt Nidderau gegeben, wo die offenbar als hinderlich empfundene Anwesenheit einer "Heerschar von Bürgern" im Wald thematisiert wurde.

Dazu hat sich nun der frühere Bruchköbeler Stadtrat Uwe Ringel zu Wort gemeldet. Er weist auf die Bruchköbeler Verhältnisse hin: "Man kann tatsächlich die Frage stellen, brauchen wir in dem mit seinen 200 ha kleinen Bruchköbeler Wald eine Waldwirtschaft", so Ringel. Der kleine Bruchköbeler Wald sei als Naherholungswald von besonderer Bedeutung. Regelmäßig beschwerten sich die Bruchköbeler über die Bewirtschaftung des Waldes, über Lärm und schweres Erntegerät und verschmutzte Waldwege. Immerhin habe die Stadt im letzten Sommer ein 1000-Bäume-Programm beschlossen, um den Wald vor dem Zugriff der Waldwirtschaft zu schützen. Dieses gelte für Bäume, die älter sind als 150 Jahre. 600 Bäume davon seien von der unteren Naturschutzbehörde anerkannt worden. Weitere 400 Bäume seien im Einzelschutz erfasst. Somit seien wenigstens 10% des Bruchköbeler Waldbestandes der Holzwirtschaft entzogen. Ringel: "Für einen 160 Jahre alten Baum bekommt man lächerliche 3.000 Euro, das feiert Hessen Forst dann auch noch als großartigen Erfolg." Man müsse dazu wissen, dass für die Natur Bäume eine besonderer Bedeutung haben, die älter als 120 Jahre sind. Dann erst siedelten Mikroorganismen auf den Bäumen, es bildeten sich Baumhöhlen aus. Die Vogelwelt brauche diese Bäume. Somit nütze das Bruchköbeler Programm auch dem Artenschutz. Das Land Hessen, so Ringel, sei das waldreichste Bundesland. Der Holzwirtschaft stehen Wälder ganz anderer Dimensionen zur Verfügung, dafür brauche es nicht den Bruchköbeler Wald.

Blockheizkraftwerk geht in Betrieb

(Bruchköbel/jgd) – Es ist in einem eher unscheinbaren, garagenartigen Bau versteckt: Das neue Blockheizkraftwerk (BHKW) auf dem Schwimmbadgelände. Bürgermeister Maibach und der Erste Stadtrat Ringel nahmen es am Montag in Betrieb. Ab sofort wird dort Methangas verbrannt, welches aus der Biogasanlage auf dem Wilhelmi’schen Hof über eine Leitung bis zu dem BHKW strömt. Im BHKW wird das Gas verbrannt und treibt so einen Motor an, der wiederum Strom und Wärme liefert. Der Strom wird direkt ins Netz gespeist, die Wärme für das Schwimmbad genutzt. Voraussichtlich fällt auch noch genügend Wärme für den benachbarten Kindergarten an.

Das BHKW verwandelt rund 84% der im Biogas gespeicherten Energiemenge in nutzbare Energie – ein solcher Wirkungsgrad ist im Vergleich zur herkömmlichen Stromerzeugung in Kohle- oder Kernkraftwerken, wo Wirkungsgrade um 50% erzielt werden, bemerkenswert. Es ist insbesondere die Abwärmenutzung, die ein BHKW zu einem kleinen Energiewunder macht. Hinzu kommen ökologische Vorteile: Die Energiegewinnung ist CO2-neutral, weil der Brennstoff zuvor aus Mais und Gülle erzeugt wurde. Geruchsträchtige Gülle landet überdies nicht mehr auf den Feldern, sondern in der Biogasanlage, wo sie in das Biogas sowie nützlichen Dünger verwandelt wird. Neben dem BHKW am Schwimmbad läuft noch ein weiteres Aggregat auf dem Hof Wilhelmi. Auch dort werden Strom sowie Abwärme bei ähnlich gutem Wirkungsgrad genutzt.

Biogasanlage vor Übergang in den Regelbetrieb

Nidderauer Schwesteranlage lieferte erstes Impfsubtrat

(Bruchköbel/jgd) - Ein Jahr nach Baubeginn sind Hochbau und technische Ausstattung der Bruchköbeler Biogasanlage der Bauer/Wilhelmi Agrar GmbH an der Landwehr soweit fertig gestellt, das ein „warmes“ Anfahren zur Gasproduktion gestartet werden konnte. Für diesen ersten Anlauf wurde biologisch aktives Material von der in ähnlicher Technik konzipierten Biogasanlage Bauer in Nidderau als Grund- und Impfmedium eingebracht. Die hohe Aktivität des Materiales beflügelt das rasche Einsetzen der Gasproduktion. Der für den kontinuierlichen Lauf der Anlage nötige Substratmix aus 70% Mais und 30% Gülle wird nach und nach „hinzugefüttert“ werden. Die Temperatur des Gemisches wird auf die optimale Spanne von 34-38 Grad gebracht. Unter diesen Bedingungen setzt die Gärbiologie ein, es entwickeln sich die wichtigen methanbildenden Organismen. Diese setzen das Substratgemisch aus Gülle und Mais in einem Gärprozess in Methangas (chemisch: CH4) um - das eigentliche „Biogas“ entsteht. Dieses Gas wird an Ort und Stelle zum Betrieb eines Verbrennungsmotors verwendet, der einen Generator zur Erzeugung von Netzstrom antreibt. In einem Blockheizkraftwerk (BHKW) wird die entstehende Abwärme zusätzlich für Heizzwecke genutzt, der Vorgang ist als Kraft-Wärmekoppelung bekannt. Schwimmbad, Kindergarten , zwei Wohnhäuser und der Eigenwärmebedarf der Anlage sollen so versorgt werden. Wenn alle Regelungen des Anfahrens beendet sind, wird die Biogasanlage mit 500 kW (0,5 MW) Leistung dem Regelbetrieb übergeben - die Stromproduktion kann beginnen. Die Betreiberfamilien Bauer/Wilhelmi rechnen für Ende September mit dem Übergang in die reguläre Produktion. Die Kontrolle visueller, technischer und analytischer Art ist unter verantwortlicher Handhabung als „sicherheitsorientiertes“ Anfahren zu sehen, so betonen die Betreiber. Eine offizielle Eröffnung der Anlage soll es nach der endgültigen Fertigstellung auch der Außenanlagen noch im Jahre 2013 mit einem Tag der offenen Tür geben. Dann soll die Biogasanlage der Öffentlichkeit vorgestellt werden. In der Zwischenzeit können, wie schon während der ganzen Bauphase, alle Informationen bei Herrn Wilhelmi persönlich eingeholt werden.

Bruchköbel kämpferisch gegen Fluglärm

Knapp verfehlte Einstimmigkeit im Parlament – Von Jürgen Dick

Bruchköbel – Am Schluss scherte nur die FDP aus: Bis auf diese kleinste zweiköpfige Fraktion im Stadtparlament stimmten am Dienstagabend alle Versammelten für einen Antrag gegen Fluglärm. Der Antrag war zunächst vom BBB gestellt worden, mündete dann aber, nach Änderungsvorschlägen von Grünen- und SPD-Sprechern, in einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen (wie gesagt, ohne die Zustimmung der FDP). Bruchköbel wird somit einer Solidargemeinschaft aus Kommunen im Main-Kinzig-Kreis beitreten. Diese unterstützt finanziell die Klage mehrerer Gemeinden gegen befürchtete Folgen des Frankfurter Flughafen-Ausbaues (siehe auch separaten Artikel).

Die Entscheidungsfindung geriet zu einer kleinen Lehrstunde in praktischem lokalem Parlamentarismus. Im Vorfeld hatte sich bereits abgezeichnet, dass mit Grünen, BBB und SPD eine Mehrheit für das Ansinnen zustande kommen würde. Alexander Rabold vom BBB erkannte sogleich, dass es in einem solchen Fall keinen Sinn macht, auf der reinen Lehre und Worttreue des eigenen BBB-Antrages zu bestehen. Er bot also an, auch einem Änderungsantrag der Grünen zustimmen zu können, sofern das zu einer Mehrheit führe.

Patricia Bürgstein (Grüne) nahm diesen Ball auf und stellte erwartungsgemäß ihren Änderungsantrag vor: Auch nach dem Willen der Grünen solle der Beitritt zur Solidargemeinschaft vollzogen werden, so die grüne Frontfrau.

Alexander Rabold (BBB) ließ es sich nun nicht nehmen, darauf hinzuweisen, dass der Grüne-Antrag in Wirklichkeit ein gemeinsamer Grüne/CDU-Antrag sei. Die Bruchköbeler CDU begebe sich folglich in Widerspruch zur Politik ihrer eigenen hessischen Landesregierung. Die kleine parteipolitische Spitze des ex-CDU-Mannes sollte jedoch nicht in eine Kontroverse ausarten. Mit gutem Gefühl für politisches Timing schlug nämlich nun Christine Empter (SPD) vor, die Angelegenheit hier und jetzt in einen Antrag aller, also in einen des gesamten Parlamentes zu verwandeln.

Alle an einem Strang, das sollte an diesem Abend die Botschaft der Bruchköbeler Politik sein. Letztere schmachtet ja bekanntlich nach den rar gesäten Gelegenheiten, das Gemeinsame heraus-, und folglich die parteipolitischen Eitelkeiten hintenan zu stellen. Hier nun war eine solche Gelegenheit gegeben - wäre da nicht die Abgeordnete Sylvia Braun (FDP) gewesen, die es nun ans Sprecherpult zog. Sie müsse, leider, die „traute Einigkeit“ dämpfen, so die FDP-Frau. Im Internet nämlich seien Modelle einsehbar, die zeigten, dass es in Zukunft objektiv kaum zu erhöhten Lärmbelastungen kommen werde. Der Antrag sei also zwar gut gemeint, er vollziehe aber im Grunde nur eine Politik des Spielens mit Emotionen ohne praktische Wirkung.

Nun griff auch Bürgermeister Maibach in die Debatte ein. Er schilderte seine Eindrücke von der jüngsten Konferenz der neunundzwanzig Bürgermeister des Main-Kinzig-Kreises. Man habe dort zwei Experten der Deutschen Flugsicherung befragt. Diese hätten erläutert: Der Main-Kinzig-Kreis gelte als eher gering belastet. Die Verhältnisse auch nach dem Bau der neuen Landebahn bei Kelsterbach seien für das Kreisgebiet zumutbar. Für Bruchköbel werde sich die Anflughöhe der von Norden her eindrehenden Flugzeuge in Zukunft sogar um 300 m nach oben verschieben. Am Ende hätten alle Bürgermeister des Kreises gemeinsam für eine Resolution gestimmt, welche bessere Maßnahmen wie ein Nachtflugverbot, Lärmobergrenzen und eine Anordnung des kontinuierlichen Gleitflugverfahrens für alle Anflüge einfordert.

In einem weiteren Beschluss des Abends wurde auf Antrag der CDU die Vergabe eines Jugendförderpreises beschlossen. Die Kriterien dafür werden nun im Parlamentsausschuss erarbeitet. Ein Antrag des BBB mit dem Ziel, die schnellere Durchführung von Stadtverordnetenbeschlüssen und regelmäßige Statusberichte des Magistrates zu erreichen, scheiterte dagegen an der Mehrheit von CDU und Grünen.

Bald Biogas von der „Strada del Sole“

Bruchköbel – Auf dem Bauernhof Wilhelmi nehmen die Arbeiten zur Errichtung einer Biogasanlage an Fahrt auf. Inzwischen hat sich ein gigantischer Haufen aus alten Betonteilen aufgetürmt, weil nun die Stallgebäude und alte Lagerbehälter für Gülle und Mais abgerissen wurden. Will heißen, die Infrastruktur für den Bau der Biogasanlage wird jetzt vorbereitet.

Die Anlage entsteht in direkter Nähe zum Wilhelmi’schen Hof. Es wird eine Biogas-Anlage der kurzen Wege: Etwa 60% des später benötigten Mais werden in unmittelbarer Umgebung angebaut werden. Über eine Rohrleitung vom Nachbarhof soll die notwendige Gülle herbeigeleitet werden, die zusammen mit dem Maisschrot vergoren und zu brennbarem Methangas umgesetzt wird.

Die Genehmigungsplanung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist dem Regierungspräsidium vorgelegt worden. Sobald nun die Vorprüfung im Planungsverfahren klare Festlegungen und Aussagen ermöglicht, will die eigens zur Errichtung und zum wirtschaftlichen Betrieb der Anlage gegründete Bauer/Wilhelmi agrar GmbH eine Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit organisieren. Interessierte können dann ausführliche Informationen zur Technik aus erster Hand bekommen.

Zusammen mit der inzwischen in Betrieb gegangenen, riesigen Fotovoltaik-Anlage auf den Gehöft-Dächern wird sich dann ein bislang konventioneller Bauernhof zu einem Kraftwerk gemausert haben, das Energie erzeugt. Ein Blockheizkraftwerk wird für konkurrenzlos effiziente Umwandlung in Strom und Wärme sorgen. Gespräche mit weiteren Nutzern, die dann ebenfalls kleine Blockheizkraftwerke errichten können, laufen auch schon. Die Landwehr-Straße zwischen Erlensee und Bruchköbel, sie wird zur „Strada del Sol“. Auch andere Gehöfte erzeugen dort bereits Fotovoltaik-Strom aus dem Sonnenlicht, das ja auch den Mais wachsen lässt.

(Archiv / veröf. im "Bruchköbeler Kurier" vom 26.8.2010)

Doch eine neue Biogasanlage?

Bruchköbel – Kommt Bruchköbel doch noch zu „seiner“ Biogasanlage? Am Rande der Bürgerversammlung vom Montag diskutierten Bürger aufgeregt diese Möglichkeit. Zwei Familien bemühen sich derzeit um die Genehmigung einer solchen Investition. Der Komplex würde etwa auf halber Strecke zwischen Bruchköbel und Erlensee entstehen, die Rede ist von einer 500 kW-Anlage. Das wäre immerhin etwa 1/3 des zuletzt in Rossdorf diskutierten Umfanges.

Einer der Beteiligten bestätigte dem BK, dass man in der Tat über der Realisierungsmöglichkeit einer solchen Anlage brüte, die nach letzter Technik für eine hohe Energieausbeute konzipiert werden solle und z.B. vorwiegend „hochwertige“ Biomasse verarbeiten werde, also etwa keine Gras-, sondern Maissilage.

ARCHIV; veröff. im "Bruchköbeler Kurier" v. 29.4.2010

Die Biogasanlage ist Geschichte

Mehrheit für Abbruch des Verfahrens

Bruchköbel – Die anwesenden rund 100 Zuschauer mussten bis gegen Mitternacht ausharren, als endlich der Beschluss zur Biogasanlage zur Abstimmung kam. Aber dann ging es schnell: Das Thema „Biogasanlage“ ist für Bruchköbel Geschichte. Am Dienstag beerdigte die Stadtverordnetenversammlung das laufende Planfeststellungsverfahren für den Rossdorfer Standort. Die Mehrheit von CDU, BBB und FDP reichte dazu aus. Die SPD enthielt sich der Stimme. Nur die Grünen hatten bis zum Schluss für die Fortsetzung des Verfahrens geworben.

Noch nicht einmal für den ursprünglich im Antrag enthaltenen Passus, an anderer Stelle einen geeigneten Standort zu suchen, wollten sich CDU, BBB und FDP am Ende noch erwärmen. Man einigte sich auf eine Zwei-Punkte-Aussage, nach der die Stadtverordneten zwar weiterhin „nachdrücklich“ die Nutzung von Biogas befürworten, der Aufstellungsbeschluss zur Biogasanlage Rossdorf aber aufgehoben wird.

Reiner Keim (CDU) hatte zuvor seine Ansicht betont, dass eine Biogasanlage der Rossdorfer Dimension wahrscheinlich „im ganzen Main-Kinzig-Kreis“ nicht realisierbar sei. Die zutage getretenen Fakten, wie etwa das Fehlen eines Verfahrens nach Immisionsschutzgesetz, legten den Verzicht auf das Projekt nahe. Erster Stadtrat Uwe Ringel betonte demgegenüber seine Ansicht, dass die Niederschlagung des Projektes nicht nach objektiven, sondern nach rein subjektiven Kriterien erfolge, denn die bisher vorliegenden Gutachten würden den Bau durchaus ermöglichen. Mit dem Beschluss bleibe nur noch ein „Lippenbekenntnis“ übrig, so Harald Wenzel von den Grünen enttäuscht, denn eine neue Standortsuche werde ausgeklammert.

Zu einem anderen, bislang eher hypothetischen Projekt rund um das Thema erneuerbare Energien wollte die Versammlung keinen neuen Beschluss fassen: BBB und FDP hatten mit einem Antrag gegen mögliche Windkraftanlagen nördlich von Rossdorf nachfassen wollen – die Stadt solle sich gegen die Errichtung solcher Anlagen aussprechen und auch kein Einvernehmen für deren mögliche Errichtung erteilen. Dieser Antrag fand jedoch keine Zustimmung bei CDU, SPD und Grünen. Indes ist derzeit ohnehin nicht klar, ob die Windkraftstellplätze im Bruchköbeler Bereich überhaupt kommen. Die Gesamtplanung für die Region ist im Regionalverband erneut in der Diskussion.

Auf eher leisen Sohlen scheint es dagegen bei dem Projekt „Solaranlagen“ auf der alten Mülldeponie voranzugehen. Im Ausschuss hatte der Erste Stadtrat Uwe Ringel zuletzt bekannt gegeben, dass sich die Verpachtung des Geländes an einen Investor, der eine Photovoltaikanlage bauen will, abzeichnet.

(ARCHIV / veröff. im "Bruchköbeler Kurier" v. 9.7.09)

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