Hintergrund

BBB will Auftragsvergabegesetz verwirklicht sehen

Bürgermeister: Forderung längst überholt

(Bruchköbel/pm/jgd) - „Bruchköbeler Firmen sollen in Zukunft endlich bei städtischen Aufträgen eine bessere Berücksichtigung finden“, so begründen die Fraktionsmitglieder Carina Seewald und Harald Hormel einen aktuellen Antrag ihres BBB. Der BBB wolle damit in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung erreichen, „dass auch in Bruchköbel die aktuellen Gesetze und Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge zur besseren Berücksichtigung heimischer Firmen angewandt werden“, so Seewald und Hormel in einer aktuellen Pressemitteilung des BBB. „Bei allen beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben sind deshalb grundsätzlich Bruchköbeler oder maximal im Altkreis Hanau ansässige Firmen anzufragen und zu berücksichtigen“, erklärt dazu BBB-Fraktionsvorsitzender Alexander Rabold. Demnach sollen in Zukunft Ausschreibungen, soweit möglich durch Teilungen der Positionen des Leistungsverzeichnisses oder losweiser Vergabe auf Größen beschränkt werden, die eine beschränkte Ausschreibung, also eine Anfrage bei einem zahlenmäßig beschränkten Anbieterkreis erlaubten. „Wir wollen so das seit 1. Juli diesen Jahres geltende hessische Gesetz zur Förderung der mittelständischen Wirtschaft nutzen und damit unsere leistungsfähigen Gewerbebetriebe unterstützen, die hier Gewerbesteuer zahlen und Arbeitsplätze anbieten, die wiederum Einnahmen aus der Einkommenssteuer für unsere Stadt bringen“, führt Carina Seewald dazu aus.

In der Verwaltung hält man den angekündigten BBB-Antrag allerdings für längst überholt und auch für sachlich nicht korrekt. Bürgermeister Günter Maibach teilte dazu mit, dass das am 1.7. in Kraft getretene Gesetz schon im Juli zu einer Dienstanweisung für das Verfahren bei der Vergabe von öffentlicher Aufträgen der Stadt geführt hat. Eines gesonderten Antrages des BBB bedürfe es bei Anpassungen an eine neue Gesetzeslage ohnehin nicht. Die aktuelle Vergaberichtlinie der Stadt Bruchköbel werde angepasst, so dass die Bauverwaltung entsprechend der neuen Gesetzeslage arbeiten könne. Eine entsprechende Beschlussvorlage werde derzeit im Hauptamt erstellt.

Grundsätzlich gelte für die Vergabe von Aufträgen weiterhin, dass der wirtschaftlich günstigste Anbieter gefunden werden müsse. Städtische Aufträge werden bei größeren Baumaßnahmen (wie etwa den U3- Anbauten der letzten Jahre) in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank „HAD“ veröffentlicht, so dass sich jedes Unternehmen an der Ausschreibung beteiligen kann. Bei kleineren Aufträgen werden die Unternehmer von Bruchköbel angeschrieben und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Dann bekomme der wirtschaftlichste Anbieter den Auftrag. Auch bei „Beschränkter Aussschreibung“ und „Freihändiger Vergabe“ solle die Aufforderung zur Angebotsabgabe nicht auf ein oder immer dieselben Unternehmen beschränkt werden, sondern sei unter mehreren geeigneten Unternehmen zu streuen. Es sollen wenigstens drei bis fünf geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Dabei soll die Hälfte der Unternehmen- wenigstens ein bis zwei- nicht am Ort der Ausführung der Beschaffung ansässig sein.

Der Bauhof als Eigenbetrieb

Gespräche im Rathaus

Bruchköbel – Im Rathaus ist die Umstellung des städtischen Bauhofes in die Rechtsform eines Eigenbetriebes näher erörtert worden. Es scheint sich für diesen Schritt eine Akzeptanz innerhalb der Verwaltung abzuzeichnen. Die Maßnahme, den Bauhof in einen Eigenbetrieb zu verwandeln, war im Dezember als Teil einer umfassenden Empfehlungsliste zur Begrenzung der städtischen Ausgaben vom Parlament beschlossen worden.

Bürgermeister Maibach hatte in der vergangenen Woche Vertreter des Gutachterbüros eingeladen, das eine Sparliste zur Haushaltssicherung erarbeitet und darin die Betriebsumwandlung vorgeschlagen hatte. Während die Umstellung des Bauhofes wohl zur konkreten Option wird, so deutet sich andererseits an, dass die parallel dazu vorgeschlagene Verwandlung des städtischen Bauamtes in einen Eigenbetrieb an rechtlichen Hürden scheitern könnte. Die Verpflichtung des städtischen Bauamtes auf die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben könnte der Organisationsform eines auf wirtschaftlichen Ertrag ausgerichteten Eigenbetriebes widersprechen. Bauämter fungieren nämlich nicht bloß als Dienstleister, sondern nehmen auch die Aufgaben einer Aufsichts- und Ordnungsbehörde wahr.

Die Institution „Eigenbetrieb“ ist eine besondere öffentlich-rechtliche Unternehmensform, die von Städten und Gemeinden gegründet werden darf. Eigenbetriebe stellen eine Gestaltungsmöglichkeit dar, bestimmte Aufgabenbereiche der Stadt als eigenständiges kommunales Unternehmen zu führen. Rechtlich ist der Eigenbetrieb ein ausgegliedertes Sondervermögen der Kommune. Entscheidend ist, dass Eigenbetriebe organisatorisch und finanzwirtschaftlich aus der jeweiligen Gemeindeverwaltung ausgegliedert werden – Eigenbetriebe sind also quasi sich selbst verwaltende Firmen unter dem Dach der Stadt.

Statt im kommunalen Haushalt mit Kosten, Investitionen, Stellen aufgeführt zu werden, stellen Eigenbetriebe einen eigenen Wirtschaftsplan auf. Der besteht aus dem Erfolgsplan, wo die laufenden Kosten abgebildet werden, aus dem Vermögensplan mit den darin gezeigten Investitionen, sowie der Stellenübersicht.

In Bruchköbel sind bereits Schwimmbad und Bärensee in einem Eigenbetrieb zusammengefasst, ebenso die Sozialen Dienste. Letztere hob Bürgermeister Maibach im Gespräch mit dem BK als gelungenes Beispiel, als „Erfolgsstory“ für dieses besondere kommunale Wirtschaftsmodell in Bruchköbel hervor. Die Sozialen Dienste tragen sich in der Tat seit Jahren selbst, wodurch das Stadtsäckel regelmäßig von Zuschüssen verschont bleibt.

Der Bürgermeister deutete überdies an, dass auch Verwaltung und Betrieb der städtischen Gebäude und Liegenschaften grundsätzlich in der Form eines Eigenbetriebs denkbar sind. Dazu würden etwa die Mehrzweckhallen, das Bürgerhaus, der Seniorentreff zählen.



Transparenz

Kommentar von Jürgen Dick

Der Weg, Eigenbetriebe auszugründen, ist in Bruchköbel nicht neu, aber in der öffentlichen Wahrnehmung unterbelichtet. Das Modell bietet Chancen. Vordergründiger Effekt ist, dass sich Kosten, Investitionen und Erträge vom Haushaltsplan getrennt darstellen lassen, also nicht im „Großen Ganzen“ untergehen.

Das führt zum Beispiel dazu, dass die gute Arbeit der Sozialen Dienste in jedem Jahr eine besondere Würdigung erfährt – die Dienste verdienen nämlich erfolgreich Geld, und ihre Bilanz zeigt, dass sie dies tun, ohne den Haushalt der Stadt zusätzlich in Anspruch zu nehmen. Diese beachtliche Leistung wäre bis heute noch von kaum irgendjemandem gewürdigt worden, wären die Sozialen Dienste immer noch Bestandteil der allgemeinen Verwaltung.

Weil Eigenbetriebe quasi auf eigene Rechnung arbeiten, konzentrieren sie sich auf das Nötige und achten darauf, dass für ihre Leistungen Gelder hereinkommen. Sollte es wirklich zur Ausgründung in den Eigenbetrieb kommen, so wird in diesem Sinn die Entwicklung des Bauhofes spannend zu beobachten sein. Und die Idee, auch Gebäude- und Liegenschaftenverwaltung rechtlich umzuwidmen, hat ebenfalls Hand und Fuss. In der freien Wirtschaft ist das gesondert betriebene „Facility-Management“ schon seit langem gang und gäbe.


(Archiv / Veröff. im "Bruchköbeler Kurier" v. 18.2.2010)

Biogas-Widerstand verunsichert Parteien

Notausgänge verzweifelt gesucht – Von Jürgen Dick

Bruchköbel – Die Dauerkritik am Biogas-Standort Rossdorf hinterlässt Spuren im politischen Bruchköbel. Mittlerweile muss man nach Parteivertretern, die sich dazu noch rundweg positiv äußern, mit der Lupe suchen. Dabei hatte ursprünglich mit CDU, SPD und Grünen eine breite Mehrheit für die Entwicklung des Standortes nahe Rossdorf gestimmt.

Jedoch scheint spätestens seit dem gemeinsamen Besuch des Bürgermeisters Günter Maibach mit Landrat Erich Pipa am mutmaßlichen Baugelände die Skepsis zuzunehmen. Der Bürgermeister hat inzwischen die Rolle des Anwaltes der Bürger übernommen, der darüber wacht, dass im Planungsverfahren alles mit rechten Dingen zugeht. Die Einladung an den Landrat, gemeinsam am Baugelände Rede und Antwort zu stehen, ist in diesem Sinne ein öffentlichkeitswirksamer Coup gewesen. Keinesfalls, so der Tenor der dort getroffenen Aussagen, bedeute die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens bereits, dass die Biogasanlage auch tatsächlich gebaut werde. Bleiben am Ende noch irgendwelche Zweifel im Raume stehen, so darf man folgern, dann könnte es zum Abbruch des Projektes kommen.

Genau dies ist die Hoffnung, die sich Gegner und am nördlichen Ortsrand Rossdorfs wohnende Bürger nun machen. Wenn also der Standort Rossdorf tatsächlich gekippt würde, dann nicht zuletzt deshalb, weil CDU-Bürgermeister und CDU-Fraktionsführer skeptisch und wachsam geblieben waren - so jedenfalls dürften es hernach die Vertreter der CDU interpretieren. Dass die CDU-Fraktion den Rossdorfer Standort ursprünglich befürwortet hatte, dürfte im allgemeinen politischen Freudentaumel darüber, den heikel gewordenen Standort Rossdorf endlich vom Tisch zu haben, der Vergessenheit anheim fallen.

Und auch die SPD skizziert sich inzwischen eine Ausstiegsklausel aus dem Projekt Rossdorf: Sie zeigt sich neuerdings erleichtert darüber, dass die Entscheidung über den Bau „noch offen“ ist. Zusätzlich präsentiert die SPD jetzt einen weiteren „Knackpunkt“, der zu überwinden sei, bevor es zu dem Bau kommen dürfe – selbst wenn das Planungsverfahren eine Unbedenklichkeit für Rossdorf ergebe (siehe separate Pressemitteilung). Die Magistratsspitze müsse dann nämlich dafür sorgen, dass Einnahmen für die Stadt herausspringen. Dafür sei ein „städtebaulicher Vertrag“ mit dem Investor abzuschließen. Mit der Forderung schiebt man der Magistratsspitze, wörtlich „dem Verhandlungsgeschick des Bürgermeisters“, die Verantwortung über das weitere Wohl und Wehe des Projektes Biogasanlage zu. Damit schafft sich die SPD Deckung für die Abkehr vom Projekt auf leisen Sohlen - obwohl man doch eigentlich, als Mit-Befürworter des Projektes, ursprünglich mit Magistrat, CDU und Grünen im selben Boot gesessen hatte.

Solche Stellungnahmen laden wiederum den BBB geradezu ein, genüsslich auf „Absetzbewegungen“ bei CDU und SPD hinzuweisen. Von Anfang an war der BBB gegen die Biogasanlage eingetreten (eine kleinere Version hatte man zwar, damals noch selbst in Verantwortung, einst selbst bauen lassen wollen, aber das liegt Jahrhunderte zurück). In der Gewissheit, alles richtig gemacht zu haben, treibt man nun CDU, SPD und Grüne vor sich her. Schliesslich hatten diese Fraktionen den BBB in der legendären April-Abstimmung politisch gedemütigt - als man nämlich den Biogas-Antrag in letzter Sekunde in einem spektakulären Abstimmungscoup durchbrachte, unter Nutzung einer formalen Unaufmerksamkeit der BBB-Fraktionsführung. Gedemütigte aber vergessen nicht. Solchermaßen öffentlich vorgeführt, musste sich der BBB geradezu genötigt fühlen, wenn nicht gleich Tod und Teufel, so doch wenigstens die Rossdorfer Naturgewalten gegen das Biogas-Projekt zu entfesseln. - Und die FDP? Am 7. Juli wird sie in der Stadtverordnetenversammlung einen Antrag gegen den Rossdorfer Standort einbringen und versuchen, die Stadtverordneten für eine gemeinsame neue Suche nach einem alternativen Bauplatz zu gewinnen. Eine sinngemäß ähnliche Vorlage des BBB war im April von der Tagesordnung genommen worden; empörte Protestrufe, hitzige Debatten im und vor dem Rathaus waren die Folge gewesen. Dem nächsten Dienstag darf also wieder einmal mit Spannung entgegengesehen werden.

(ARCHIV / veröff. im "Bruchköbeler Kurier" v. 2.7.09)

Roth und BBB widersprechen Vorwürfen

Bruchköbel – Ex-Bürgermeister Michael Roth wehrt sich gegen Vorwürfe seines Amtsnachfolgers Maibach in der vergangenen Stadtverordnetensitzung: „Alle dramatisch vorgetragenen Zahlen und Fakten sind längst bekannt und öffentlich gemacht worden“, so Roth.

Das planerische Defizit für das Jahr 2008 sei am 4. März mit 3,4 Millionen Euro im Nachtragshaushalt von den Stadtverordneten beschlossen worden. Rund 1,8 Millionen Euro hiervon stammten als Fehlbetrag aus dem Jahresabschluss 2005. Dieser Fehlbetrag wurde aber bereits Anfang 2007 mit dem Beschluss des Doppelhaushalts 2007/2008 für das Jahr 2008 dokumentiert und belaste den kassenmäßigen Haushalt 2008 überhaupt nicht zusätzlich.

Das weitere Defizit von 1,6 Millionen Euro sei überwiegend durch die Erhöhung der Schulumlage durch den Kreis und nicht durch Magistrat oder Bürgermeister verursacht worden. Diese Fakten seien durch den Magistrat längst öffentlich dargelegt worden. Die Erhöhung der Schulumlage sei zeitlich erst nach der Bürgermeisterwahl erfolgt und habe die positiven Prognosen für 2008 leider zunichte gemacht.

„Nicht nur die bisherigen Haushalte und Kassenabschlüsse, sondern auch meine Äußerungen hierzu im Wahlkampf waren allesamt korrekt, was selbstverständlich auch nachweisbar ist“, so Roth. Haushalte und Jahresabschlüsse der Stadt würden durch die Kommunalaufsicht geprüft. Das Verfahren sei also transparent und unterliege Kontrollen. „Die Finanzverwaltung im Rathaus, Magistrat und Bürgermeister haben sich korrekt verhalten“, wie Roth betont.

Zur Äußerung Günter Maibachs, keine Amtseinführung bekommen zu haben, meint Roth: „Die meisten Amtsvorgänger dürften ihr Amt ebenfalls ohne ein ’Anlernen’ angetreten haben, wie das bei Führungspositionen doch normal sei.“ Wenn jemand für die Ausübung einer solchen Position eine Einarbeitung für nötig halte, dürfe man erwarten, dass er von sich aus aktiv werde. Roth habe bis zum 31. März seinen Dienst versehen und hätte zur Verfügung gestanden.

Auch der Bürgerbund (BBB), dem Roth jetzt angehört, reagierte zum Thema: „Der Vorwurf, dass ein Defizit aus dem Jahr 2005 nun plötzlich wieder ’aufgetaucht’ sein soll, ist falsch. Diese 1,8 Mio. Euro sind seit Anfang 2007 im Haushalt dargestellt“, so der haushaltspolitische Sprecher des BBB, Joachim Rechholz. Im Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2007/2008 sei dieser Betrag u.a. auf Seite 316 aufgeführt und ebenfalls in der Tabelle zu Änderungen des Haushaltes 2008 ersichtlich.

Auch im jedem Bruchköbeler Haushalt zugestellten Stadtinfo heisse es: „Im Haushaltsplan 2008 entsteht kein neues Defizit von ca. 3 Mio. EUR, sondern hier muss aus rechtlichen Gründen das Defizit aus dem Jahr 2005 mit dargestellt werden“. Auch die Behauptung von Bürgermeister Maibach, die Einnahmen aus Einkommensteueranteilen, Gewerbesteuer und Schlüsselzuweisungen seien in den letzten Jahren dramatisch zurückgegangen, sei falsch. Diese Einnahmen seien im Gegenteil seit 2004 ständig angestiegen. Bürgermeister Maibach habe alle diese Haushaltspläne als Mitglied der CDU-Fraktion mitberaten und mitbeschlossen, so Fraktionsvorsitzender Alexander Rabold. Man erwarte vom Bürgermeister statt unzutreffender Schuldzuweisungen vielmehr konkrete Lösungsvorschläge, so der BBB abschließend.

(veröff. im BK vom 8.5.08)

Als Vertrauensbeweis gewertet

Hestermanns Fraktionswechsel

Bruchköbel – Der Bruchköbeler Bürgermeisterwahlkampf ’07 ist in Gang gekommen, und die aktuellen stadtpolitischen Debatten beginnen, sich mehr und mehr um das für den 28. Oktober terminierte Wahlereignis zu drehen. So fällt es zum Beispiel schwer, den in der vergangenen Woche bekannt gewordenen Fraktionswechsel des Vorsitzenden des Handwerker- und Gewerbevereins (HGV), Eberhard Hestermann, der aus der FDP-Fraktion als nunmehr assoziiertes Mitglied zur CDU wechselte, als x-beliebigen Tagesordnungspunkt abzuhaken.

Vor dem Hintergrund, daß die CDU-Fraktion vor kurzem ihr Mitglied Günter Maibach ausgeschlossen und sich so eine zahlenmäßige Schwächung ergeben hatte, schafft der Zuwachs durch Hestermann für die CDU-Fraktion den unverhofften Ausgleich. Vor allem aber wird Hestermanns Entschluss dort natürlich als Vertrauensbeweis in die Politik der Partei und die durch Bürgermeister Michael Roth vertretene Magistratsspitze interpretiert. Bei Hestermann handelt es sich schließlich nicht um irgendwen. Der früher bei einem großen Geldinstitut an leitender Stelle tätige, rührige Pensionär stellte seine Management-Erfahrungen seit Jahren dem HGV, der Stadtmarketing-Arbeitsgruppe wie auch anderen Vereinen ehrenamtlich zur Verfügung. Er gilt gemeinhin als ein Mann des Ausgleichs und der Integration, der wenig an Parteienstreit interessiert ist. Mancher, der ihn kennt, war seinerzeit durchaus verwundert über die Bereitschaft, sich so eindeutig an eine örtliche Partei zu binden. Für die FDP war es gerade deswegen ein dickes Plus, so einen Mann auf der 2006er Kandidatenliste zu haben.

Entsprechend konsterniert sieht nun die Reaktion aus. Man baue auf „die von Herrn Hestermann angebotene ausgestreckte Hand“, heisst es in einer ersten Stellungnahme des FDP-Fraktionsvorsitzenden Roepenack etwas ratlos, und weist dort darauf hin, dass alle Beschlüsse im Vorstand gemeinsam gefasst worden seien.

Hestermann selbst begründete seinen Absprung in einem Brief an Horst Roepenack unter anderem auch damit, daß er als HGV-Vorsitzender die Parteinahme der FDP für den Spitzenkandidaten der SPD, Perry von Wittich, nicht länger mittragen wolle. Der SPD-Kandidat habe behauptet, das Stadtmarketing diene „nur zur Selbstdarstellung“. Da habe von Wittich wohl das Leitbild der Stadt vergessen, dem auch die SPD zugestimmt habe. „Aus offenkundig wahltaktischen Gründen“, so Hestermann, werde das Stadtmarketing „angegriffen und schlecht gemacht“, und sieht die FDP an diesem Vorgang beteiligt. Mit Bürgermeister Roth hingegen habe sich jedoch die Arbeit des ehrenamtlich besetzten Stadtmarketing-Gremiums wie auch die Zusammenarbeit mit dem HGV positiv entwickelt. „Andere Gewerbevereine aus der Umgebung beneiden uns hierum“, betont der HGV-Vorsitzende.

Das Wahlergebnis analytisch betrachtet

Wie Kumulieren und Panaschieren gewirkt haben

Von Jürgen Dick

Nicht ganz 8.000 von insgesamt rund 16.000 Wahlberechtigten sind in Bruchköbel am 26.3. an die Wahlurnen gegangen. Es ist lohnend, die Einzelergebnisse der Wahl noch einmal einer näheren Betrachtung zu unterziehen.

Dass sich das Kumulieren und Panaschieren in einigen Ergebnissen deutlich ausgewirkt hat, ist vor allem an den Einzelergebnissen von Günter Maibach (CDU) oder auch Gerd-Jürgen Jesse (FDP) sichtbar geworden, die durch kumulierte Stimmen an die Spitzen ihrer jeweiligen Listen katapultiert worden sind.

Wie groß ist das Ausmaß des Kumulierens und Panaschierens aber tatsächlich gewesen? Ins Auge sticht das erwähnte Ergebnis von Günter Maibach. Dass er von Platz 36 bis auf Platz 2 hinaufrücken konnte, ist in dem Willen von weit mehr als 800 Wählern begründet, also einer beeindruckenden Zahl von rund 11% aller Wähler, die Maibach bewusst ihre „drei Kreuze“ gegeben haben. Maibachs Gesamtergebnis wurde innerhalb der CDU-Liste nur noch übertroffen vom Bürgermeister Michael Roth selbst, der für seine Partei auf Platz eins kandidiert hatte. Roth erhielt wie Maibach einerseits die Listenstimmen, andererseits müssen aber auch ihm mindestens 600 Bürger ihre Extra-Kreuzchen verpasst haben, was ihm schliesslich auch im Endergebnis den Spitzenplatz auf der CDU-Liste eingebracht hat.

Da die persönlich gewonnenen Stimmen am Ende allesamt in die Sitzverteilungsrechnung der Partei eingegangen sind, ist das gute Ergebnis einzelner Sympathieträger letztlich auch der Partei selbst zugute gekommen.

Die Parteien hatten unterschiedliche Strategien bei ihrer „Listenpolitik“ verfolgt. So hatte nur die CDU 37 Plätze auf dem Stimmzettel ausgewiesen. Theoretisch wäre also nur die CDU in der Lage gewesen, bei einem „100%“-Wahlgewinn alle 37 Sitze im Parlament zu besetzen. Die übrigen Parteien hatten weniger Kandidaten auf ihren Listen.

Wenn ein Wähler nun, wie bei sonstigen Wahlen auch, lediglich ein Listenkreuz für eine Partei abgegeben hat, dann bekam bei der CDU jeder der 37 Kandidaten eine persönliche Einzelstimme zugerechnet. Das gleiche Listenkreuz bei der SPD, die „nur“ 30 Kandidaten ins Feld geführt hatte, bewirkte dort, dass zwar jeder der 30 SPD-Kandidaten eine Einzelstimme erhielt, jedoch die Kandidaten 1 bis 7 eine Stimme zusätzlich verbuchen konnten, weil für jedes Listenkreuz insgesamt 37 Personenstimmen zu verteilen waren. Diese erstplazierten Kandidaten waren also in Anbetracht des Wahlmodus in gewisser Weise „gesetzt“.

Bei Grünen und FDP mit ihren kürzeren Listen führte eine Listenstimme sogar dazu, dass deren Spitzenkandidaten stets 3 Einzelstimmen zugerechnet bekamen. Das bedeutet: Der Vergleich der Einzelergebnisse der Personen ist nur innerhalb der jeweiligen Parteiliste aussagekräftig. Zum Beispiel konnte Perry von Wittich, SPD (5463 Stimmen) beinahe das Spitzenergebnis von Michael Roth, CDU (5481) erreichen. Dies jedoch nicht zuletzt deshalb, weil jede Stimme für die SPD-Liste automatisch zwei zugeordnete Stimmen für Perry von Wittich ergeben haben - jede Stimme für die CDU-Liste konnte hingegen für den Spitzenkandidaten Michael Roth immer nur eine Stimme liefern.

So besehen, ist die Taktik der CDU, möglichst viele Personen auf der Liste zu präsentieren, einerseits deswegen sehr erfolgreich gewesen, weil die vielen Einzelpersonenstimmen am Ende das Gesamtergebnis um rund 3,5% verbessern halfen. Nach Listenstimmen hatte die CDU nämlich nur rund 44% der Stimmen gewonnen, das Endergebnis nach Auszählung der Personenstimmen hatte dann jedoch auf 47,6% gelautet. Andererseits hat diese Art der Listenaufstellung dem Wähler die maximale Möglichkeit geboten, in die Rangfolge der Kandidaten „einzugreifen“, was insbesondere auf der CDU-Liste für erhebliche Verschiebungen gesorgt hat. Man kann auch sagen: Der Wähler hat das Angebot dankend angenommen.

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