6
Jul
2014

Ein Urteil und die Folgen

Das Land muss den Kommunen helfen – Von Jürgen Dick

(Bruchköbel/jgd) – Die Aufforderung des hessischen Innenministers Peter Beuth (CDU) an die hessischen Städte und Gemeinden, schon bis 2016 "konkrete Pfade zur Senkung ihrer Haushaltsdefizite" zu gehen (der BK berichtete) – sie hat offenbar einen Hintergrund, der für die Regierung des Landes Hessen selbst peinlich ist. Das Land Hessen steht nämlich nach einem Urteil des Staatsgerichtshofes selbst als Mitverursacher der Finanzdefizite hessischer Kommunen am Pranger. Dieses Urteil ist das Ergebnis eines Klageverfahrens der hessischen Stadt Alsfeld gegen das Land. Alsfeld, ein mittelhessisches Städtchen von ähnlicher Größe wie Bruchköbel, Nidderau oder Erlensee, plagt sich seit Jahren mit ähnlichen Haushaltsdefiziten wie die Genannten herum. Alsfeld klagte deswegen vor dem Staatsgerichtshof - und bekam Recht: Das Land Hessen, so befanden die Richter, enthalte den hessischen Städten und Gemeinden vermutlich seit Jahren Geld vor, das diesen rechtmäßig zustehe. Die Praxis der seinerzeitigen CDU/FDP-Regierung sei im Grunde verfassungswidrig. Die Richter setzten nun die Landesregierung mit ihrem vor Jahresfrist gefällten Urteil unter Zugzwang. Ab 2016 muss das Land Hessen einen neuen „kommunalen Finanzausgleich“ schaffen, der zu gerechteren Zuschüssen an die Kommunen führt.

Das Hessische Finanzministerium räumte inzwischen ein: Das Land sei „nach dem Grundgesetz dafür verantwortlich, dass Landkreise, Städte und Gemeinden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben über eine angemessene Finanzausstattung verfügen“. Das Land Hessen wird also in Zukunft seine Kommunen bedarfsgerecht unterstützen müssen – dies sogar nahezu unabhängig von der finanziellen Entwicklung des Landeshaushaltes. Die Kommunen werden das Recht auf eine finanzielle Mindestausstattung durch das Land Hessen bekommen. Das Land soll dafür in Zukunft gewissenhaft prüfen, wie groß der Finanzbedarf der einzelnen Kommune tatsächlich ist. Diesen Hintergrund hat Minister Beuths Sparappell, wo in recht strengen Worten von angeblich notwendigen, intensiveren Kontrollen der Finanzen der Städte und Gemeinden die Rede ist. Aber der Staatsgerichtshof fordert von vornherein, dass Städte und Gemeinden nicht nur für ihre Pflichtaufgaben, sondern auch für ihre freiwilligen Einrichtungen wie Schwimmbäder, Sporthallen, Kultur und Bibliotheken bestandssichernde Zuwendungen vom Land erhalten. Gerade die „freiwilligen Leistungen“ waren in den letzten Jahren von übergeordneten Kontrollbehörden immer wieder in Frage gestellt worden, woraus in der Bevölkerung Ängste erwuchsen, es würden bald Bibliotheken und Hallenbäder geschlossen.

Weil die Landesregierung selbst mit Haushaltslöchern kämpft, erscheinen nun die Spar- Aufforderungen des hessischen Innenministers an die Kommunen wie eine Vorwärtsverteidigung: Wenn die Kommunen Gebühren und Steuern für ihre Bürger erhöhen, um ihre Defizite zu senken, dann dürfte am Ende auch das Land Hessen mit seinen Zuschüssen an die Gemeinden billiger davonkommen, so offenbar die Hoffnung.

Die erfolgreiche gerichtliche Klage der Stadt Alsfeld gegen das Land Hessen war vom Hessischen Städte- und Gemeindebund und anderen Kommunen unterstützt worden. Der Vorgang wirft somit auch ein Schlaglicht auf die Bruchköbeler Politik. Er zeigt nämlich: In anderen hessischen Gemeinden sind die äußeren Gründe der finanziellen Schieflage fast aller Kommunen längst erkannt. Entsprechend äußerte sich etwa auch jüngst die Nidderauer Stadträtin Sperzel (der BK berichtete). In Bruchköbel dagegen begnügten sich Teile der Bruchköbeler Politik in den letzten Jahren mit dem bequemen Deuten auf den Bürgermeister und die Verwaltung, wo angeblich das Geld verschwendet werde. Derartige Behauptungen lassen sich aber beim genaueren Blick in die Haushaltsrechnungen nicht erhärten. In diesen jährlich weit über 400 Seiten dicken Tabellenwerken, in die übrigens jeder Bruchköbeler Bürger Einblick halten kann, sind neben den Ausgaben und Verbindlichkeiten auch die Leistungen und Investitionen der Verwaltung penibel aufgeführt. Das erwähnte „Alsfeld-Urteil“ bestätigte nun die seit Jahren von vielen Bürgermeistern und kommunalen Experten vorgebrachte Einschätzung: Kommunen wie Bruchköbel ist nur ein schmaler Rahmen gegeben, Defizite zu bekämpfen, welche aus der Erfüllung von gesetzlichen Pflichten und der Erhaltung ihrer Strukturen erwachsen. Das Land darf die Kommunen in dieser Situation nicht alleine lassen, so der Spruch der Richter.

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