8
Okt
2013

Kontroverse um Betrauungsbeschluss

Bürgermeister weist BBB zurecht

(Bruchköbel/jgd) - In scharfer Wortwahl unterstellt der BBB in einer Pressemitteilung, die Stadtverordnetenversammlung habe angeblich „rechtswidrig“ gehandelt, als sie in ihrer letzten Sitzung den Magistrat beauftragte, eine „Betrauung“ der Stadtmarketing GmbH vorzunehmen. Zuvor hatte BBB-Fraktionsführer Alexander Rabold bereits per e-mail in ähnlich strengem Ton Bürgermeister Maibach eine „Frist“ setzen wollen, dem Stadtverordnetenbeschluss quasi unverzüglich zu widersprechen. Auf Nachfrage des BK zeigte sich Bürgermeister Günter Maibach sehr befremdet über das Vorgehen des BBB. Weder liege der BBB in der Sache richtig, noch sei dieser überhaupt befugt, dem Bürgermeister oder der Verwaltung irgendwelche Fristen zu setzen.

Was war passiert? In einer Ausschuss-Sitzung des Parlamentes hatte ein Vertreter eines Fachanwaltsbüros in EU-Gesetzgebungsfragen die Notwendigkeit einer "Betrauung" der Stadtmarketing GmbH erläutert (der BK berichtete). Dies, um ein Beihilfeverbot zu vermeiden, das von der EU-Kommission direkt gegenüber der Stadt ausgesprochen werden könnte. Denn wenn die Stadt Zuschüsse zahlen würde, die nicht von der EU-Kommission genehmigt sind, könne es zu Rückforderungen kommen. Am 1.10. stimmten die Stadtverordneten dann der Vorlage des Magistrates zu.

Offenbar auf eigene Faust fragte der BBB hierzu bei der Kommunalaufsicht nach. Von dort holte er sich die Antwort ein, dass man eine Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung für alle Entscheidungen "annehmen müsse" - also eine Zustimmung des Magistrates allein nicht ausreichen könnte. Bürgermeister Maibach dazu: „In der Hauptsache geht es uns darum, dass wir im Rahmen des EU-Rechtes auf sicheren Füßen stehen. Die Stadtverordneten haben genau in dieser Absicht nach bestem Wissen und Gewissen entschieden. Dies gemäß der Einschätzung einer auf EU-Recht spezialisierten Kanzlei, die uns diese Vorgehensweise auch aus anderen Kommunen bestätigt hat. Kanzleifachmann Dr. Jennert hat uns allen dazu am 18.9. umfassende Auskünfte gegeben. Er hat auch die Einschätzung vertreten, dass eine Zustimmung des Magistrates ausreicht, zumal der Beschluss selbst nicht ausgabenwirksam ist. Andere Kommunen seien ja auch ähnlich vorgegangen. Die Entscheidung der Stadtverordneten nehme ich deshalb ausdrücklich gegen die Anwürfe des BBB in Schutz.“

Maibach hat nun seinerseits die Kommunalaufsicht kontaktiert. "Nach derzeitigem Status haben wir zwei gegenteilige Einschätzungen, und werden sicherlich eine Klärung auf dem Dienstweg herbeiführen. Wegen einer ungültigen Fristsetzung durch den BBB werden wir jedenfalls nicht in Hektik verfallen.“, so Maibach. Dass der BBB der Kommunalaufsicht offenbar verschwiegen habe, dass die Stadt Bruchköbel hierbei gemäß EU-rechtskundiger Beratung verfahre, könne man auch als einen Versuch der Instrumentalisierung der Kreisbehörde durch den BBB werten.

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