22
Sep
2013

Rechtliche Klarstellung vermeidet Risiken

EU-Recht macht "Betrauungsakt" für Stadtmarketing nötig

(Bruchköbel/jgd) - Im zuständigen Hauptausschuss des Stadtparlamentes ließ man sich jüngst über die rechtlichen Hintergründe informieren, die bei der Übertragung von städtischen Aufträgen an die Stadtmarketing GmbH bestehen. Dazu hatte die Stadtverwaltung den Rechtsanwalt Dr. Carsten Jennert von der Wirtschaftsprüfgesellschaft KPMG eingeladen.

Jennert erläuterte in seinem Vortrag, warum es für Bruchköbel notwendig werden wird, eine formale "Betrauung" der Stadtmarketing GmbH vorzunehmen. Die Stadtmarketing Bruchköbel GmbH führt als unternehmerische Tochter der Stadt viele strategische Vorgaben der Stadtentwicklung durch. Sie muss dabei gemäß den Leitbildzielen und gemäß politischen Vorgaben handeln und koordiniert die Umsetzung von Aufgaben, die damit im Zusammenhang stehen. Das Stadtmarketing wird zum Beispiel tätig in Fragen der Vermarktung und Entwicklung der Stadt. Das bedeutet, sie erbringt Leistungen im Auftrag der städtischen Verwaltung. Man könnte hierbei auch sagen, dass das Unternehmen "Stadtmarketing GmbH" bei der Vergabe derartiger Aufgaben einen privilegierten Status genießt. Hier kommt nun das EU-Recht ins Spiel, in welchem die damit verbundenen Zuwendungen an die Stadtmarketing GmbH als Beihilfen an eine private Firma aufgefasst werden. Wenn Aufwendungen von 500.000 Euro innerhalb von drei Jahren überschritten werden, müssen derartige Beträge der EU-Kommission angezeigt und von dort auch genehmigt werden - neben der dann nötigen, zusätzlichen Verwaltungsarbeit auf Bruchköbeler Seite würde ein solches Verfahren wahrscheinlich auch in Wartezeiten und letztlich in ein Mehr an Bürokratie münden.

Um ein "Beihilfeverbot" zu vermeiden, das von der EU-Kommission direkt gegenüber der Stadt ausgesprochen werden könnte, wird demnach ein sogenannter "Betrauungsakt" nötig. Der Magistrat beschließt dabei formal, dass er die Stadtmarketing GmbH mit der "gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung zur Außendarstellung der Stadt durch Stadtmarketing und zur Verbesserung der Standortqualität" dauerhaft betraut, wie es etwas holprig im derzeit vorliegenden Beschlussentwurf heisst. Die Aufgaben, die der Stadtmarketing GmbH übertragen werden, müssen dabei ausschließlich im öffentlichen Interesse liegen. Der Europäische Gerichtshof fasst darunter auch Maßnahmen der allgemeinen Wirtschaftsförderung - auch diese liegen im öffentlichen Interesse.

Mit dem "Betrauungsakt" vermeidet die städtische Verwaltung Risiken in der Zukunft. Denn wenn die Stadt Zuschüsse zahlt, die nicht von der EU-Kommission genehmigt sind, kann es zu Rückforderungen kommen. Es bestehen dann sogar Haftungsrisiken. Ansprüche verschiedener Art wie etwa Schadenersatzforderungen könnten ins Haus stehen. Es gibt inzwischen viele Kommunen, die Betrauungsakte vorgenommen haben - zum Beispiel verfährt auch der Main-Kinzig-Kreis auf diese Weise mit seinen Main-Kinzig-Kliniken, ähnlich die Stadt Offenbach.

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