29
Apr
2008

Keine Sicherheit für Bauleitplanung

Bruchköbel – Das Standortkonzept für Mobilfunktürme, das sich die Stadt Bruchköbel verliehen hat, stellt ein in Deutschland relativ seltenes kommunales Vorhaben dar und könnte sich deswegen zu einer bundesweit beachteten Angelegenheit entwickeln. Ähnliche, gelungene Vorhaben, die mit der Situation in Bruchköbel vergleichbar wären und als ermutigendes Beispiel herhalten könnten, gibt es demgemäß kaum.

Aus der bayerischen Stadt Dachau ist dazu dieser Tage eine bemerkenswerte Nachricht bekannt geworden. Dort hatte man bereits 2004 ebenfalls, wie in Bruchköbel mit der Firma „Enorm“ aus München, eine eigene Standortplanung in Angriff genommen.

Dieses Projekt soll nun „gescheitert“ sein. So berichtete es Anfang April der „Münchener Merkur“. Die Stadt Dachau verlor in letzter Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen zwei Mobilfunkfirmen, die es trotz laufender städtischer Planung bevorzugt hatten, ihre Stellplätze für Funktürme nach eigenen Kriterien festzulegen. Angesichts dieser Entwicklung sehen dortige Politiker die Planungshoheit der Kommunen ausgehebelt.

Der Vorgang in der bayerischen Stadt erinnert an die Errichtung des Funkturms in der hiesigen Philipp-Reis-Straße, dessen beabsichtigter Bau schon im Juni 2006 öffentlich bekannt geworden war. Im vergangenen Dezember war der Funkturm dann von dem Betreiber ohne Rücksicht auf die laufende Bruchköbeler Planung errichtet worden. Der Einflussbereich dieses Funkturms schafft technische Fakten gegenüber dem Standortkonzept der Stadt. Auf ein rechtliches Vorgehen dagegen hatte die Stadtverwaltung verzichtet.

Ob nun die neuen, durch ein unabhängiges Gutachten bestimmten Standorte in Bruchköbel irgendwann in eine rechtlich verbindliche Bauleitplanung umgesetzt werden können, wie zuletzt von den Grünen angeregt, erscheint nicht sicher. Einsprüche der Firmen können für die Stadt das Risiko eines Rechtsstreits mit sich bringen.

Der Kern des Problems besteht in dem Widerspruch, daß Bruchköbel zwar eine Bauleitplanung in Eigenverantwortung durchführen kann, jedoch die Mobilfunkfirmen für die Gestaltung ihrer Mobilfunknetz-Versorgung übergeordnetes Recht reklamieren. Dieses betrifft nicht nur die technische Seite. Mobilfunkfirmen sehen sich auch wegen wettbewerbsrechtlicher Vorschriften quasi dazu aufgefordert, ihre Funknetzplanung unabhängig voneinander zu betreiben.

Wie das ernüchternde Beispiel im bayerischen Dachau zeigt, gibt es für Kommunen bislang keinen Königsweg und also auch keine Garantie auf Erfolg.

(veröff. im Bruchköbeler Kurier v. 30.4.08)

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