31
Jul
2014

Ist der Bruchköbeler Wald gefährlich?

Sicherungspflicht in der Diskussion / Trimmpfad geschlossen

(Bruchköbel/jgd) - Es war ein tragischer Unglücksfall im Bruchköbeler Wald. Ende Mai stürzte am hellichten Tag ein Baum unvermittelt quer über einen Waldweg und traf dort ein joggendes Ehepaar mit voller Wucht. Die beiden Eltern zweier Kinder wurden erheblich verletzt. Der Vater erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und wird als alleinverdienender Selbständiger nach derzeitigem Stand für sehr lange Zeit nicht mehr für die Familie sorgen können. Die Mutter erlitt ebenfalls schwere Bruchverletzungen. Die ganze Familie kämpft derzeit tapfer mit dem gesundheitlichen und seelischen Leid, das ihr durch den Unfall widerfahren ist. Freunde und Kirchengemeinde helfen so gut es geht, dies auch vor dem Hintergrund der finanziellen Bedrohung, die der Unfall für die Familie bedeutet.

Der fatale Vorgang hat inzwischen auch die Bruchköbeler Verwaltung und Politik erreicht. Als Kernfrage steht im Raum, ob Bruchköbel als Waldbesitzer haftbar gemacht werden kann, wenn ein herabstürzender Ast einen Menschen verletzt. "Grundsätzlich" sei das nicht der Fall, so urteilte der Bundesgerichtshof im Jahre 2010 im Fall einer Spaziergängerin. Es handele sich dabei um ein "waldtypisches" Ereignis. Damit müsse ein Spaziergänger rechnen.

Gleichwohl hatte der Bruchköbeler Magistrat wegen Sicherheitsbedenken die Schließung des Wald-Trimmpfades und den Abbau einiger Bänke im Wald veranlasst. Das erschien wiederum den Grünen übertrieben. Unter Hinweis auf das erwähnte Urteil beantragten sie bei der letzten Stadtverordnetensitzung, den Trimmpfad wieder zu öffnen. Denn durch das Urteil sei ja die Frage der Haftung geklärt, so die Grünen. Bürgermeister Maibach erläuterte jedoch eine andere Sicht der Dinge. Es gehe hierbei nicht einfach um die Nutzung eines Waldes, so Maibach. Wenn ein Waldbesitzer Freizeitanlagen wie z.B. Trimmpfade in den Wald baue, dann nehme er einen Eingriff in den Wald vor. Somit sei er dann auch verpflichtet, die Umgebung der Anlagen zu sichern. In einem Papier der "Schutzgemeinschaft Deutscher Wald" von 2012 findet sich in der Tat eine Gutachter-Einschätzung, die die Ausführungen Maibachs stützt. Die Nutzer eines Waldes seien im Grunde Verkehrsteilnehmer, heisst es dort. Maßgeblich sei somit, womit diese in der jeweiligen Verkehrssituation zu rechnen haben. Kennzeichnungen für einen Trimmpfad vermittelten ein Gefühl der Sicherheit. Jeder Benutzer wäre völlig überrascht, wenn ihm von den Bäumen entlang des Trimm-Pfades Schäden zugefügt würde. Er dürfe darauf vertrauen, dass für die Sicherheit gesorgt ist. Das gelte auch für ausgeschilderte Wanderwege, Lehrpfade, Fußgänger-, Reit- und Radwege.

Offenbar erschien dem Magistrat die Schließung der Trimmpfade alternativlos - dies auch vor dem Hintergrund einer nach Informationen des BK zu erwartenden Klage gegen die Stadt. Trotzdem musste sich der Bürgermeister wegen der Maßnahme harte Worte anhören. BBB-Sprecher Alexander Rabold dozierte forsch, dass das Leben nun einmal "voller Risiken" sei, und "mit dem Tod" ende. Diese Worte wirkten jedoch angesichts des jüngsten, tragischen Ereignisses im Wald einigermaßen deplaziert. - Das Thema wurde schließlich auf Wunsch der SPD zur weiteren Beratung in den Ausschuss weitergeleitet.

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