23
Sep
2013

BBB will Auftragsvergabegesetz verwirklicht sehen

Bürgermeister: Forderung längst überholt

(Bruchköbel/pm/jgd) - „Bruchköbeler Firmen sollen in Zukunft endlich bei städtischen Aufträgen eine bessere Berücksichtigung finden“, so begründen die Fraktionsmitglieder Carina Seewald und Harald Hormel einen aktuellen Antrag ihres BBB. Der BBB wolle damit in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung erreichen, „dass auch in Bruchköbel die aktuellen Gesetze und Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge zur besseren Berücksichtigung heimischer Firmen angewandt werden“, so Seewald und Hormel in einer aktuellen Pressemitteilung des BBB. „Bei allen beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben sind deshalb grundsätzlich Bruchköbeler oder maximal im Altkreis Hanau ansässige Firmen anzufragen und zu berücksichtigen“, erklärt dazu BBB-Fraktionsvorsitzender Alexander Rabold. Demnach sollen in Zukunft Ausschreibungen, soweit möglich durch Teilungen der Positionen des Leistungsverzeichnisses oder losweiser Vergabe auf Größen beschränkt werden, die eine beschränkte Ausschreibung, also eine Anfrage bei einem zahlenmäßig beschränkten Anbieterkreis erlaubten. „Wir wollen so das seit 1. Juli diesen Jahres geltende hessische Gesetz zur Förderung der mittelständischen Wirtschaft nutzen und damit unsere leistungsfähigen Gewerbebetriebe unterstützen, die hier Gewerbesteuer zahlen und Arbeitsplätze anbieten, die wiederum Einnahmen aus der Einkommenssteuer für unsere Stadt bringen“, führt Carina Seewald dazu aus.

In der Verwaltung hält man den angekündigten BBB-Antrag allerdings für längst überholt und auch für sachlich nicht korrekt. Bürgermeister Günter Maibach teilte dazu mit, dass das am 1.7. in Kraft getretene Gesetz schon im Juli zu einer Dienstanweisung für das Verfahren bei der Vergabe von öffentlicher Aufträgen der Stadt geführt hat. Eines gesonderten Antrages des BBB bedürfe es bei Anpassungen an eine neue Gesetzeslage ohnehin nicht. Die aktuelle Vergaberichtlinie der Stadt Bruchköbel werde angepasst, so dass die Bauverwaltung entsprechend der neuen Gesetzeslage arbeiten könne. Eine entsprechende Beschlussvorlage werde derzeit im Hauptamt erstellt.

Grundsätzlich gelte für die Vergabe von Aufträgen weiterhin, dass der wirtschaftlich günstigste Anbieter gefunden werden müsse. Städtische Aufträge werden bei größeren Baumaßnahmen (wie etwa den U3- Anbauten der letzten Jahre) in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank „HAD“ veröffentlicht, so dass sich jedes Unternehmen an der Ausschreibung beteiligen kann. Bei kleineren Aufträgen werden die Unternehmer von Bruchköbel angeschrieben und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Dann bekomme der wirtschaftlichste Anbieter den Auftrag. Auch bei „Beschränkter Aussschreibung“ und „Freihändiger Vergabe“ solle die Aufforderung zur Angebotsabgabe nicht auf ein oder immer dieselben Unternehmen beschränkt werden, sondern sei unter mehreren geeigneten Unternehmen zu streuen. Es sollen wenigstens drei bis fünf geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Dabei soll die Hälfte der Unternehmen- wenigstens ein bis zwei- nicht am Ort der Ausführung der Beschaffung ansässig sein.

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