Heckenbrände und Grabschändung auf dem alten Friedhof
(Bruchköbel/jgd) - In den vergangenen Tagen und Nächten haben Heckenbrände im Stadtgebiet Feuerwehr und Polizei beschäftigt. So in der Nacht vom 11. auf den 12. Juni. In dieser Nacht war die Feuerwehr zunächst zu einem Heckenbrand in die Gerhard-Hauptmann-Straße gerufen worden. Dann wurde ein weiterer Heckenbrand in der Schwimmbadstraße gemeldet - wie sich herausstellte, brannte es in diesem Fall auf dem Gelände des angrenzenden Friedhofes. Hier griff die Feuerwehr mit der Schnellangriffsvorrichtung ein und konnte das Feuer schnell löschen. Ein nachrückendes Fahrzeug kontrollierte unterdessen die gelöschte Einsatzstelle in der Gerhard-Hauptmann-Straße. Die Polizei intensivierte daraufhin die Bestreifung des Gebietes, da Augenzeugen von Jugendlichen berichtet hatten, die kurz zuvor an beiden Stellen gesehen wurden. Am darauffolgenden 13. Juni brannte ein Baum in Niederissigheim, und am vergangenen Samstag traf es dann eine Hecke an der Böll-Schule. In den beiden letzten Fällen während der Tagzeit.
Im Fall des Brandes auf dem alten Friedhof brannte, wie sich bei genauer Betrachtung herausstellte, nicht eine Hecke, sondern ein immergrüner Thujabaum. Dieser gehörte zu einem Grab, bei welchem auch die weitere Grabausstattung -Grabstein und Pflanzen- in Mitleidenschaft gezogen wurde. Die Angehörigen sind über diesen Vorgang sehr betroffen und haben keinerlei Verständnis für diese unsinnige und schamlose Tat, die offenbar unter Zuhilfenahme eines Brandbeschleunigers begangen wurde. Sie erstatteten inzwischen Strafanzeige, in der Hoffnung, dass die Tat rechtlich geahndet wird. Neben den Straftatbeständen grober Unfug, Sachbeschädigung und Brandstiftung wiegen die Straftaten "Grabschändung" und "Störung der Totenruhe" sehr schwer und verletzen auch die Gefühle Angehöriger. Das Strafgesetz sieht für derartige Taten eine hohe Geldstrafe und sogar Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren vor. "So eine Tat ist nicht zu verstehen. Sich an Grabstätten zu vergreifen, ist das Allerletzte und zeugt von niederem Charakter. Der oder die Täter sollten sich schämen", teilte einer der Angehörigen dem BK zu dem Vorfall mit. Zum Redaktionsschluss waren Erkenntnisse zu dem oder den Tätern noch nicht bekannt.
Im Fall des Brandes auf dem alten Friedhof brannte, wie sich bei genauer Betrachtung herausstellte, nicht eine Hecke, sondern ein immergrüner Thujabaum. Dieser gehörte zu einem Grab, bei welchem auch die weitere Grabausstattung -Grabstein und Pflanzen- in Mitleidenschaft gezogen wurde. Die Angehörigen sind über diesen Vorgang sehr betroffen und haben keinerlei Verständnis für diese unsinnige und schamlose Tat, die offenbar unter Zuhilfenahme eines Brandbeschleunigers begangen wurde. Sie erstatteten inzwischen Strafanzeige, in der Hoffnung, dass die Tat rechtlich geahndet wird. Neben den Straftatbeständen grober Unfug, Sachbeschädigung und Brandstiftung wiegen die Straftaten "Grabschändung" und "Störung der Totenruhe" sehr schwer und verletzen auch die Gefühle Angehöriger. Das Strafgesetz sieht für derartige Taten eine hohe Geldstrafe und sogar Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren vor. "So eine Tat ist nicht zu verstehen. Sich an Grabstätten zu vergreifen, ist das Allerletzte und zeugt von niederem Charakter. Der oder die Täter sollten sich schämen", teilte einer der Angehörigen dem BK zu dem Vorfall mit. Zum Redaktionsschluss waren Erkenntnisse zu dem oder den Tätern noch nicht bekannt.
kewelforever - 2013/06/15 09:01