Verbände beargwöhnen neues Waldgesetz
Auch Waldwirtschaft in Bruchköbel in der Kritik
(Bruchköbel/jgd) - Werden Bürger, die Erholung suchen, langsam aber sicher aus den hessischen Wäldern hinauskomplimentiert, in denen sie spazierengehen, wandern und radfahren dürfen? Das neue Hessische Waldgesetz, das im vergangenen Jahr von der Landesregierung vorgelegt wurde, ist bei Naturschutz-, Sport- und Freizeitsportverbänden in die Kritik geraten. Bereits im September veröffentlichten namhafte Verbände, darunter Natruschutz-, Landessport- und Pferdesportverband, eine Erklärung, in der ein "Freies Betretungsrecht im Wald" gefordert wird. Man befürchtet, dass dieses Recht in die Beliebigkeit von Waldbesitzern und Behörden gestellt werden soll. In der Tat heisst es im Gesetzentwurf: "Betreten mehrere Personen den Wald zur Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes, steht ihnen das Betretungsrecht nur zu, wenn nach den örtlichen Gegebenheiten eine Beeinträchtigung des betroffenen Waldgebietes nicht zu erwarten ist." Reiten und Radfahren dürfe man nur noch auf Waldpfaden und Waldwegen, die "freigegeben" sind. Über die Freigabe und deren Dauer entscheiden Waldbesitzer oder Behörde nach eigenem Ermessen. Es dürfe aber nicht sein, so die Kritiker, dass in Zukunft Waldspaziergänge, eine naturkundliche Exkursion oder eine Familientour von der Erlaubnis des Waldbesitzers abhängig werden. Das sperre die Menschen aus der Natur aus. Die Nutzung aller Waldwege für Erholung wie das Wandern, Radfahren, Joggen und Reiten müsse möglich bleiben.
Die Hessische Landesregierung, in den letzten Monaten durch so viel Gegenwind offenbar aufgeschreckt, hat inzwischen einen Katalog der angeblich gängigsten Fragen und Antworten zum Thema ins Internet gestellt. Dort findet sich auch eine Frage nach der Waldbewirtschaftung - die im Vergleich zum Radfahren und Wandern erheblich größere Veränderungen in den Wald einbringt. Das Thema war vor zwei Wochen auch Gegenstand eines Kolumnenbeitrages im BK. Den Anlass dazu hatte eine Bürgermitteilung der Stadt Nidderau gegeben, wo die offenbar als hinderlich empfundene Anwesenheit einer "Heerschar von Bürgern" im Wald thematisiert wurde.
Dazu hat sich nun der frühere Bruchköbeler Stadtrat Uwe Ringel zu Wort gemeldet. Er weist auf die Bruchköbeler Verhältnisse hin: "Man kann tatsächlich die Frage stellen, brauchen wir in dem mit seinen 200 ha kleinen Bruchköbeler Wald eine Waldwirtschaft", so Ringel. Der kleine Bruchköbeler Wald sei als Naherholungswald von besonderer Bedeutung. Regelmäßig beschwerten sich die Bruchköbeler über die Bewirtschaftung des Waldes, über Lärm und schweres Erntegerät und verschmutzte Waldwege. Immerhin habe die Stadt im letzten Sommer ein 1000-Bäume-Programm beschlossen, um den Wald vor dem Zugriff der Waldwirtschaft zu schützen. Dieses gelte für Bäume, die älter sind als 150 Jahre. 600 Bäume davon seien von der unteren Naturschutzbehörde anerkannt worden. Weitere 400 Bäume seien im Einzelschutz erfasst. Somit seien wenigstens 10% des Bruchköbeler Waldbestandes der Holzwirtschaft entzogen. Ringel: "Für einen 160 Jahre alten Baum bekommt man lächerliche 3.000 Euro, das feiert Hessen Forst dann auch noch als großartigen Erfolg." Man müsse dazu wissen, dass für die Natur Bäume eine besonderer Bedeutung haben, die älter als 120 Jahre sind. Dann erst siedelten Mikroorganismen auf den Bäumen, es bildeten sich Baumhöhlen aus. Die Vogelwelt brauche diese Bäume. Somit nütze das Bruchköbeler Programm auch dem Artenschutz. Das Land Hessen, so Ringel, sei das waldreichste Bundesland. Der Holzwirtschaft stehen Wälder ganz anderer Dimensionen zur Verfügung, dafür brauche es nicht den Bruchköbeler Wald.
(Bruchköbel/jgd) - Werden Bürger, die Erholung suchen, langsam aber sicher aus den hessischen Wäldern hinauskomplimentiert, in denen sie spazierengehen, wandern und radfahren dürfen? Das neue Hessische Waldgesetz, das im vergangenen Jahr von der Landesregierung vorgelegt wurde, ist bei Naturschutz-, Sport- und Freizeitsportverbänden in die Kritik geraten. Bereits im September veröffentlichten namhafte Verbände, darunter Natruschutz-, Landessport- und Pferdesportverband, eine Erklärung, in der ein "Freies Betretungsrecht im Wald" gefordert wird. Man befürchtet, dass dieses Recht in die Beliebigkeit von Waldbesitzern und Behörden gestellt werden soll. In der Tat heisst es im Gesetzentwurf: "Betreten mehrere Personen den Wald zur Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes, steht ihnen das Betretungsrecht nur zu, wenn nach den örtlichen Gegebenheiten eine Beeinträchtigung des betroffenen Waldgebietes nicht zu erwarten ist." Reiten und Radfahren dürfe man nur noch auf Waldpfaden und Waldwegen, die "freigegeben" sind. Über die Freigabe und deren Dauer entscheiden Waldbesitzer oder Behörde nach eigenem Ermessen. Es dürfe aber nicht sein, so die Kritiker, dass in Zukunft Waldspaziergänge, eine naturkundliche Exkursion oder eine Familientour von der Erlaubnis des Waldbesitzers abhängig werden. Das sperre die Menschen aus der Natur aus. Die Nutzung aller Waldwege für Erholung wie das Wandern, Radfahren, Joggen und Reiten müsse möglich bleiben.
Die Hessische Landesregierung, in den letzten Monaten durch so viel Gegenwind offenbar aufgeschreckt, hat inzwischen einen Katalog der angeblich gängigsten Fragen und Antworten zum Thema ins Internet gestellt. Dort findet sich auch eine Frage nach der Waldbewirtschaftung - die im Vergleich zum Radfahren und Wandern erheblich größere Veränderungen in den Wald einbringt. Das Thema war vor zwei Wochen auch Gegenstand eines Kolumnenbeitrages im BK. Den Anlass dazu hatte eine Bürgermitteilung der Stadt Nidderau gegeben, wo die offenbar als hinderlich empfundene Anwesenheit einer "Heerschar von Bürgern" im Wald thematisiert wurde.
Dazu hat sich nun der frühere Bruchköbeler Stadtrat Uwe Ringel zu Wort gemeldet. Er weist auf die Bruchköbeler Verhältnisse hin: "Man kann tatsächlich die Frage stellen, brauchen wir in dem mit seinen 200 ha kleinen Bruchköbeler Wald eine Waldwirtschaft", so Ringel. Der kleine Bruchköbeler Wald sei als Naherholungswald von besonderer Bedeutung. Regelmäßig beschwerten sich die Bruchköbeler über die Bewirtschaftung des Waldes, über Lärm und schweres Erntegerät und verschmutzte Waldwege. Immerhin habe die Stadt im letzten Sommer ein 1000-Bäume-Programm beschlossen, um den Wald vor dem Zugriff der Waldwirtschaft zu schützen. Dieses gelte für Bäume, die älter sind als 150 Jahre. 600 Bäume davon seien von der unteren Naturschutzbehörde anerkannt worden. Weitere 400 Bäume seien im Einzelschutz erfasst. Somit seien wenigstens 10% des Bruchköbeler Waldbestandes der Holzwirtschaft entzogen. Ringel: "Für einen 160 Jahre alten Baum bekommt man lächerliche 3.000 Euro, das feiert Hessen Forst dann auch noch als großartigen Erfolg." Man müsse dazu wissen, dass für die Natur Bäume eine besonderer Bedeutung haben, die älter als 120 Jahre sind. Dann erst siedelten Mikroorganismen auf den Bäumen, es bildeten sich Baumhöhlen aus. Die Vogelwelt brauche diese Bäume. Somit nütze das Bruchköbeler Programm auch dem Artenschutz. Das Land Hessen, so Ringel, sei das waldreichste Bundesland. Der Holzwirtschaft stehen Wälder ganz anderer Dimensionen zur Verfügung, dafür brauche es nicht den Bruchköbeler Wald.
kewelforever - 2013/01/29 08:01