6
Jun
2020

Ladetankstelle in der Tiefgarage?

Nachdenklichkeit im Bauausschuss

Bruchköbel – Die Absicht der Stadtverordneten, in der neuen Innenstadt-Tiefgarage zehn oder zwölf Ladestationen für Elektroautos zu installieren, könnte ein teurer Traum bleiben. Ursprünglich war es ein Ansinnen der Grünen, die immer wieder wegen der hohen Baukosten kritisierte Tiefgarage mit Ladeparkplätzen für E-Autos aufzuwerten. Allerdings hatte die Summe von 500.000 Euro, die dafür zunächst veranschlagt worden war, Stirnrunzeln ausgelöst. Am Dienstag kam das Thema im Bauausschuss der Stadt in die Beratung.

Ausschussleiter Reiner Ochs (CDU) hatte dazu Herrn Jürgen Reimer von den Kreiswerken Main-Kinzig als kundigen Fachmann eingeladen. Die Kreiswerke sind selbst ein Anbieter von E-Ladezapfstrom im Kreisgebiet. Reimer erläuterte den Versammelten die technischen Hintergründe. Möglich seien unterschiedliche Ladekonzepte. Man kann die Ladesäulen so auslegen, dass sie mit relativ geringer Ladeleistung auskommen – dann aber wären sie mit jeden Auto stundenlang blockiert. Oder man richtet Schnellladesäulen ein, mit 22 Kilowatt Ladeleistung oder gar 50 Kilowatt. Grob gesagt, würde der gesamte Säulenkomplex umso teurer, je schneller die Zapfstellen in der Lage sind, ein Auto zu laden. Wollen zu viele Autos auf einmal laden, ergibt sich für die einzelnen Säulen wiederum eine reduzierte Ladeleistung. Um das auszugleichen, könnte man noch eine „Powerwall“, also einen Pufferspeicher, in die Tiefgarage einbauen – auch das würde wiederum in die Kosten gehen.

Die Ausschussmitglieder blickten ob der Erläuterungen eher skeptisch drein. Immerhin sind sie dazu aufgerufen, zu entscheiden, ob Bruchköbel eine Stromtankstelle vorfinanzieren soll, über die dann fremde Stromanbieter ihren Strom für E-Autos verkaufen. Wo aber liegt dann, bei 500.000 Euro Einsatz an Steuergeldern, eigentlich der Nutzen für die Stadt? Die Stimmung blieb kühl. Uwe Ringel (Grüne) brachte dann eine neue Idee ein: Wie wäre es, die Investition der Anlage auf dem freien Markt auszuschreiben? Der beste Investor würde den Zuschlag erhalten. Ein zusätzlicher Kostenschub für die Tiefgarage wäre vermieden. Möglich, dass diese Anregung Ringels als Antrag der Grünen oder als gemeinsamer Antrag aller Fraktionen ins Parlament zurückkehrt.

Brandrisiko in der Tiefgarage?
Trotzdem bleiben Zweifel. Bereits oberflächliche Nachforschungen im Internet zeigen, dass der Standort einer elektrischen Hochleistungsanlage ausgerechnet in einem unterirdischen Parkhaus nicht ideal ist. Denn problematisch ist hierbei der Brandschutz – bei Tiefgaragen auch ohne Stromtankstelle ein kritischer Punkt. Es geht um Flucht- und Löschwege. Zwar gilt die Ladetechnik von Serienfahrzeugen mittlerweile als ausgereift. Das gefürchtete Überladen der Batterie als Brandursache gilt als ausgeschlossen. Dennoch kann ein technischer Fehler im Hochvolt-Akku eines ruhig stehenden Fahrzeugs zu einem Brand führen. Sogar ein fast leerer Akku setzt immer noch viel Energie frei. Eine unbemerkte lokale Überhitzung kann ein E-Auto in Brand setzen. Das Brandschutz-Branchennetzwerk „Feuertrutz“ hält deswegen die Installation von Ladestationen in einer Tiefgarage oder in einem Parkhaus „nicht ohne Weiteres“ für angeraten. Diese sollte „nur in brandschutztechnisch vom Rest der Tiefgarage abgetrennten Bereichen erfolgen, in denen besondere Vorkehrungen für das Abführen der Verbrennungswärme getroffen werden“, so die Brandschutz-Fachleute. Dies würde bauliche Veränderungen im Parkhaus erfordern.

Andere Möglichkeiten
Möglich ist daher, dass noch ganz andere Ideen aufkommen; andere Städte gingen eigene Wege. Die Stadt könnte zum Beispiel „einfachere“ Ladesäulen in ganz normalen, oberirdischen Parkbuchten errichten. Vorteil: Man könnte den Bestand gemäß dem tatsächlichen Bedarf erweitern. Auch könnte man private Ladestellen, zusätzlich zu bereits möglichen Bundeszuschüssen, mit einem gewissen städtischen Zuschuss fördern, ähnlich der früheren Zisternenförderung. Private Ladestellen mindern den Bedarf nach öffentlichen Ladestellen. Sie sind viel billiger als öffentlich angebotene Systeme, die verschiedene Lade- und Abrechnungssysteme bieten müssen. Auch könnten sich gewerbliche Anbieter finden, die Ladesäulen als öffentlich zugänglichen Service auf dem eigenen Kundenparkplatz errichten. Dies gibt es z.B. heute schon auf dem Parkplatz eines hiesigen Discounters. Auch hier wäre, sofern überhaupt nötig, eine zusätzliche städtische Bezuschussung denkbar.

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